Pressemitteilung 8 vom 11.04.20148
Mit Wirkung zum 16. April 2018 hat der Bayer. Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback die ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Bayreuth, Frau Juliane Krause, zur Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg ernannt. Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky händigte ihr heute in Bamberg die Ernennungsurkunde aus.
"Ich freue mich, dass mit Frau Krause eine sehr engagierte Kollegin als Abteilungsleiterin zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zurückkehrt. Frau Krause hat einen hohen juristischen Sachverstand und ist eine Führungskraft mit großer Sozialkompetenz. Sie verfügt nicht nur über langjährige praktische Erfahrungen in der Strafverfolgung, ihr sind auch die Abläufe bei der Generalstaatsanwaltschaft aus eigener Anschauung bestens bekannt", so Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky.
Die in Ludwigsburg geborene Juliane Krause (48 Jahre) begann ihre berufliche Laufbahn im September 1998 zunächst im Verwaltungsdienst bei der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg. Nach einem Jurastudium in Erlangen wechselte sie im Juli 1999 als Staatsanwältin zur Staatsanwaltschaft Hof. Von September 2001 bis August 2004 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Leipzig und Karlsruhe abgeordnet. Ab August 2004 war sie als Richterin am Landgericht Hof tätig, bis sie im Februar 2008 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin zur Staatsanwaltschaft Hof zurückkehrte. Im August 2010 wechselte sie als Oberstaatsanwältin zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, im August 2013 übernahm sie ein Richteramt am Oberlandesgericht Bamberg. Im
Dezember 2014 wurde Frau Krause zum ständigen Vertreter des Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth ernannt und war dort unter anderem mit Kapitalsachen und Betäubungsmittelverfahren befasst. Zum 16. April 2018 wird sie nun die Leitung der für Rechtshilfe und Auflieferungsverfahren zuständigen Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg übernehmen. Neben der Abteilungsleitung ist sie insbesondere auch für die Dienstaufsicht über die Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Staatsanwaltschaft Coburg zuständig.
Der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die sieben Staatsanwaltschaften in Ober- und Unterfranken. Sie ist zudem für die bayernweite Bearbeitung von Rechtsbeschwerden zuständig. Bei ihr ist weiter die Zentralstelle Cybercrime Bayern angegliedert, die bayernweit Fälle schwerwiegender Internetkriminalität bearbeitet. Mit ihren spezialisierten Staatsanwälten verstärkt die bayerische Justiz den Kampf gegen Cyberkriminelle. Technisches und juristisches Spezialwissen ist für Strafverfolger angesichts rasanter technologischer Entwicklungen unumgänglich.