Pressemitteilung 1 vom 06.02.2019
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat gegen einen 49-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg Anklage zum Amtsgericht Memmingen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz erhoben.
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle
Cybercrime Bayern hat gegen einen 49-jährigen IT-Angestellten aus dem Landkreis
Augsburg Anklage wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz zum Amtsgericht
Memmingen erhoben. Der Angeschuldigte wurde am 21.08.2018 bei einer fingierten
Waffenübergabe im Bereich Bad Grönenbach durch ein Spezialeinsatzkommando der
Bayerischen Polizei festgenommen und befand sich bis zum 17.10.2018 in Untersuchungshaft.
Ihm liegt zur Last, im sogenannten „Darknet“, einem nur mit spezieller Software
zugänglichen Teil des Internets, drei illegale Handfeuerwaffen mit Schalldämpfer
und Munition bestellt zu haben. Die Übergabe sollte am Tag der Festnahme auf
dem Parkplatz eines Schnellrestaurants erfolgen. Der Angeschuldigte führte zu
diesem Zweck den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 5.000 EUR mit sich. Bei
einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung und seines Fahrzeugs fanden
die Beamten im Pkw zudem eine Faustfeuerwaffe mit Schalldämpfer und Munition.
Dem im Ermittlungsverfahren geständigen Angeschuldigten werden nun der versuchte unerlaubte Erwerb dreier halbautomatischer Schusswaffen, eines Schalldämpfers und von Munition, sowie der vorsätzliche Erwerb einer halbautomatischen Schusswaffe und von Munition vorgeworfen. Der Strafrahmen liegt jeweils bei Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren.
Anhaltspunkte für eine geplante Verwendung oder eine beabsichtigte Weiterveräußerung der illegalen Waffen haben sich im Ermittlungsverfahren nicht ergeben. Der
Angeschuldigte hat angegeben, der sog. „Prepper“-Szene (abgeleitet aus dem
Englischen „to be prepared“) anzugehören. Darunter werden Personen verstanden,
die sich durch individuelle Maßnahmen auf jedwede Art von Katastrophenfällen
vorbereiten wollen, z. B. durch Einlagerung von Lebensmitteln, durch Errichtung
von Schutzbauten oder das Bereithalten von Werkzeug, Funkgeräten oder Waffen.
Dieses herausgehobene Ermittlungsverfahren zeigt, dass auch das Darknet kein
rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden
auf Dauer verborgen bleiben. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZCB
arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln daran, die
dahinter stehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz
herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge
Zusammenarbeit der ZCB und der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen war es im
Ergebnis in diesem Fall möglich, die Verbreitung von illegalen Schusswaffen
über Cyberangebote zu verhindern.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die
Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der
Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit
internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige
oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch
dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand
im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die
Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig:
Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z.
B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum
Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August
2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der
Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.