Pressemitteilung 22 vom 23.08.2019
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 hat der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich die bisherige Leitende Oberstaatsanwältin in Schweinfurt, Frau Ursula Haderlein, zur neuen Präsidentin des Landgerichts Coburg ernannt. Generalstaats-anwalt Thomas Janovsky händigte ihr am 23. August 2019 in Bamberg ihre Ernen-nungsurkunde aus.
„Mit Ursula Haderlein erhält das Landgericht Coburg eine Behördenleiterin, die Füh-rungsstärke und eine breit gefächerte Berufserfahrung in sich vereint. Sie hat sich in ihren bisherigen Ämtern einen Ruf als leistungsstarke und juristisch hochqualifizierte Spitzenkraft erarbeitet, die sich durch Entschlusskraft und empathischen Umgang auszeichnet. Für Ihren bisherigen Einsatz als Leiterin der Staatsanwaltschaft Schweinfurt danke ich Ursula Haderlein und wünsche ihr für ihre neue Aufgabe alles Gute.", so Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky.
Die in Bamberg geborene Ursula Haderlein (56 Jahre) begann ihre berufliche Lauf-bahn bei der Bayerischen Justiz nach ihrer Ausbildung zunächst als Rechtspflegerin im Jahr 1985 beim Amtsgericht in Aschaffenburg und in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichtes Bamberg. Nach einem berufsbegleitenden Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Ober-landesgerichts Bamberg war Frau Haderlein ab Juli 1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Coburg tätig. Nach einem Wechsel als Richterin zum Amts- und Landgericht Coburg, kehrte sie im Mai 2006 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin zur Staatsanwaltschaft Coburg zurück, bei der Frau Haderlein im Juni 2007 zur Abtei-lungsleiterin und dann im August 2009 zur Oberstaatsanwältin als ständige Vertrete-rin des Leitenden Oberstaatsanwaltes ernannt wurde. Im November 2014 wurde ihr die Leitung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt übertragen.
Als Behördenleiterin in Coburg folgt sie Anton Lohneis, der zum 1. Oktober 2019 als Präsident an das Landgericht Bamberg wechseln wird.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann sowie der Ge-neralstaatsanwalt in Bamberg Thomas Janovsky betonen gemeinsam, dass Frau Haderlein beispielhaft für das Prinzip des in Bayern höchst erfolgreich praktizierten Laufbahnwechsels zwischen den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaf-ten steht. Diese traditionelle und bewährte Übung sichert die rechtsstaatliche Schlag-kraft der Bayerischen Justiz.
Hintergrund:
Im Rahmen dieses Laufbahnwechsels leistet nahezu jeder bayerische Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit zumindest zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auch Dienst als Staatsanwalt. Auch im weiteren Karriereverlauf ist ein Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft eine gängige berufliche Entwicklungsmöglichkeit, das fachliche Spektrum zu erweitern und sich für höhere Positionen zu qualifizieren.