Pressemitteilung 5 vom 21.03.2019
Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums Unterfranken
Verdacht der Herstellung und der Verbreitung von Kinderpornographie – Vorführung eines Tatverdächtigen
Nach einer groß angelegten Durchsuchungsaktion von Einsatzkräften der Kriminalpolizei Würzburg, sowie Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern wird einer der beiden Tatverdächtigen noch am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Wie bereits berichtet (heutige PM Nr. 4/2019) wurden im Verlauf des Einsatzes zunächst zwei Tatverdächtige aus Würzburg vorläufig festgenommen. Gegen beide Personen hatte sich im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens zur Verbreitung von kinderpornographischem Material im sogenannten „Darknet" ein Tatverdacht ergeben.
Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wird einer der beiden Tatverdächtigen noch im Laufe des Donnerstags dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt werden. Über das Ergebnis der Vorführung wird nachberichtet.
Der zweite Tatverdächtige wird auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wieder auf freien Fuß gesetzt, da sich gegen diesen nach den ersten Ermittlungen der dringende Tatverdacht nicht erhärtet hat. Bei diesem Tatverdächtigen handelt es sich um die Person, bei der im Rahmen der Ermittlungen ein enger Bezug zu einer Kindertagesstätte im Würzburger Stadtteil Heuchelhof festgestellt werden konnte.
Die Kriminalpolizei Würzburg hat für Hinweise aus der Bevölkerung eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter 0800/7733744 von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erreichen.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für her-ausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und drei IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.