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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 2 vom 19.01.2021

Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage gegen mutmaßliche Betreiber des Darknet-Drogenshops „Lenas Bioladen“

Bamberg/Memmingen/Bayreuth. Nach intensiven Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken (KPI/Z) hat die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage zum Landgericht Memmingen gegen die drei mutmaßlichen Betreiber des Darknet-Drogenshops „Lenas Bioladen“ erhoben.


Zwei Männer aus Baden-Württemberg im Alter von 42 und 32 Jahren waren bereits am 21.07.2020 festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (siehe Pressemitteilung 13/2020). Mitangeklagt wurde nun die 34-jährige Ehefrau eines der beiden Männer, die ebenfalls wesentliche Tatbeiträge, insbesondere auch die Aufgabe einzelner Drogensendungen zur Post, übernommen haben soll.


Dem Trio wird vorgeworfen, zwischen September 2017 und März 2020 unter anderem unter dem Verkäufernamen „Lenas Bioladen“ in 8.723 Einzelverkäufen mehr als 51 kg Cannabis-Produkte über das Darknet verkauft und dabei über 740.000 EUR eingenommen zu haben. Über diesen Shop, den die Angeschuldigten auf drei Darknet-Handelsplattformen betrieben haben sollen, konnten Käufer aus ganz Deutschland sowie dem benachbarten Ausland Cannabisprodukte bestellen, die ihnen dann auf dem Postweg zugestellt wurden. Pro Werktag sollen zwischen 16 und 48 Sendungen mit Marihuana oder Marihuanaprodukten arbeitsteilig von den Angeschuldigten auf den Weg gebracht worden sein.


Die Zentralstelle Cybercrime Bayern legt den Angeschuldigten, die sich zu den Anklagevorwürfen bislang nicht äußern, in der Anklageschrift bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Nachdem ein Versand der Betäubungsmittel in erheblichem Umfang auch über einen Briefkasten in Neu-Ulm erfolgte, müssen sich die Angeschuldigten vor dem Landgericht Memmingen verantworten.


Dieser Ermittlungserfolg zeigt, dass auch das Darknet kein rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden auf Dauer verborgen bleiben. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZCB arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln daran, die dahinterstehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit der ZCB und der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken war es im Ergebnis in diesem Fall möglich, die Verantwortlichen hinter „Lenas Bioladen“ zu identifizieren.