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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 3 vom 28.01.2021

Koordinierte Durchsuchungsaktion wegen des Verdachts der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften in fünf Bundesländern

Am Mittwoch, den 27.01.2021, wurden in mehreren Bundesländern bei einer Durchsuchungsaktion im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften die Wohn- und Geschäftsräume von zehn tatverdächtigen Personen in fünf Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht.

Koordiniert wurde der „Action Day“ von dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI). Dabei konnten die beteiligten Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeidienststellen umfangreiches Beweismaterial (insbesondere Computer, Smartphones und Datenträger) an den einzelnen Durchsuchungsörtlichkeiten auffinden und sicherstellen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um zehn männliche Personen im Alter zwischen 33 und 71 Jahren. Diese stehen nach bisherigen Erkenntnissen des ZKI sowie der polizeilichen Ermittlungsbehörden unter dem Verdacht, im Zeitraum von Mai 2017 bis März 2020 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten besessen und untereinander über Internetforen sowie verschlüsselte Messenger-Dienste ausgetauscht zu haben

Ausgangspunkt der jetzt durchgeführten Durchsuchungen waren erfolgreiche Ermittlungen des Polizeipräsidiums München in einem anderen Fall: Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gegen einen 49-jährigen Münchner waren kriminalpolizeiliche Ermittler im September 2018 bei der Auswertung von sichergestelltem Beweismaterial auf Indizien und Hinweise gestoßen, wonach der 49-Jährige mit den nun ins Visier genommenen Tatverdächtigen über einen Zeitraum von mehreren Jahren Dateien mit kinderpornografischen Inhalten geteilt und sich mit diesen über den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ausgetauscht hatte. Hierbei fand die Kommunikation zum Teil über den Chatraum eines bekannten Internetforums für Pornografie statt. In der Folge ist es gelungen, den Tatverdacht gegen die Kommunikationspartner des Mannes soweit zu erhärten, dass vom ZKI und den Staatsanwaltschaften der beteiligten Bundesländer richterliche Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden konnten.

In Bayern wurden von den örtlich zuständigen Kriminalinspektionen Aschaffenburg, Dillingen a. d. Donau und Weilheim i. Ob. im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Durchsuchungen bei vier Beschuldigten durchgeführt.

Von den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer wurden im Rahmen des „Action Days“ am 27.01.2021 ebenfalls richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen:

• 2 Beschuldigte in Hessen
• 2 Beschuldigte in Nordrhein-Westfalen
• 1 Beschuldiger in Rheinland-Pfalz
• 1 Beschuldigter in Sachsen-Anhalt

Die umfangreichen Ermittlungen in diesem Komplex dauern an. Insbesondere werden die sichergestellten Datenträger nun durch die Ermittlungsbehörden aufwendig ausgewertet und in detaillierter Arbeit auf weiteres kinderpornografisches Material hin untersucht. Nach kriminalistischer Erfahrung ist damit zu rechnen, dass diese Auswertungen abermals Hinweise auf weitere Beschuldigte ergeben werden. Mit der koordinierten Aktion soll einmal mehr verdeutlicht werden, dass sich Straftäter auch in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht vor Strafverfolgung sicher fühlen können.