Pressemitteilung 11/2022 vom 24.10.2022
Mehr als 14 Millionen Euro Schaden: Anklage gegen zwei mutmaßliche Callcenter-Manager nach Action Day in Bulgarien erhoben
Bamberg/Ansbach/Nürnberg. Anfang August 2022 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der Führungsebene einer international operierenden Bande von Anlagebetrügern Anklage erhoben. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen zusammen mit der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach, die zur Ermittlung der beiden 28-jährigen und 31-jährigen israelischen Staatsangehörigen geführt hatten. Mit der Anklage wird den beiden Angeschuldigten gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in Form des sog. Cybertradings sowie die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer zur Last zur Last gelegt. Sie müssen sich vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten.
Die Angeschuldigten sollen ab Mitte 2017 bzw. Mitte 2020 jeweils in hochrangiger Funktion Teil einer international operierenden und professionell organisierten Tätergruppierung gewesen sein, die sich zur fortdauernden Begehung von Betrugstaten in der Form des betrügerischen Cybertradings zusammengeschlossen hatte.
Dazu betrieb die Tätergruppierung auf zahlreichen Domains u.a. die auf dem deutschsprachigen Markt sehr erfolgreichen Trading-Plattformen Alpha Financial Group, Geneva Capital Group und Zurich Financial Group. Jedenfalls seit Mitte 2017 wurde hierzu ein Callcenter in Bulgarien unterhalten, aus dem heraus zahlreiche Opfer zu vermeintlichen Investitionen in verschiedene Finanzprodukte bewegt wurden.
In dem Verfahren war es im Juli 2021 auf Initiative der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach zu umfangreichen operativen Maßnahmen in Bulgarien gekommen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung vom 09.08.2021 verwiesen (PM 16/2021). Unter den seinerzeit verhafteten Tatverdächtigen war auch einer der jetzt angeklagten Männer. Er wurde Anfang 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeschuldigten bis zur Durchsuchung des Callcenters als sog. CEO des Callcenters tätig und dabei umfassend in dessen Organisation und Leitung eingebunden gewesen sein. Ausgehend von den bekannten Anzeigen deutscher und einiger österreichischer Geschädigter sollen die Angeschuldigten für einen Schaden von über 14 Millionen Euro bzw. über 8 Millionen Euro verantwortlich sein und selbst Taterträge im sechsstelligen Bereich vereinnahmt haben.
In dem Gesamtkomplex konnten seit dem Action Day bereits mehrere weitere Tatbeteiligte dingfest gemacht werden. Es liegen in Deutschland auch schon erste von der ZCB erwirkte Verurteilungen vor. Zwei Mittäter, die ebenfalls im Juli 2021 in Sofia festgenommen worden waren, wurden nach Auslieferung nach Deutschland und Anklageerhebung im Mai bzw. August 2022 nach Abgabe vollumfänglicher Geständnisse in zwei getrennten Prozessen zu Gesamtfreiheitsstrafen von 4 Jahren 6 Monaten bzw. 4 Jahren 2 Monaten verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die PM 5/2022 verwiesen, wobei das dort erwähnte Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts München I noch nicht beendet ist.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden.
Für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.