Pressemitteilung 16/2022 vom 30.11.2022
Reger Handel auf mehreren Plattformen – Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Darknet-Drogenhändler
Bamberg/Lkr. Schwandorf/München. Nach intensiven Ermittlungen gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt München hat die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anklage zum Amtsgericht Amberg gegen einen mutmaßlichen Darknet-Drogenhändler erhoben.
Der 20-jährige aus dem Landkreis Schwandorf soll im Zeitraum zwischen Januar 2020 und Februar 2022 auf diversen Plattformen im Darknet einen regen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben haben. Unter anderem liegt ihm zur Last, über seine „Vendorenaccounts“ in mehr als 1.000 Fällen insgesamt über 1,3 kg Kokain und jeweils mehr als 600 g Heroin und Crystal Meth (Methamphetamin) verkauft zu haben. Hierbei soll er von seinen Käufern insgesamt mindestens 166.846,09 Euro eingenommen haben. Dabei habe er die Drogen zwar selbst zum Verkauf angeboten, die bestellte Ware aber dann von anderen Händlern, bei denen er sie unter seinem eigenen Verkaufspreis ankaufte, direkt an seine Kunden liefern lassen.
Der einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert hat, sitzt seit März 2022 in Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Ermittlungen der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg gegen den seit Januar 2021 geschlossenen Darknet-Marktplatz „DarkMarket“, auf dem insbesondere Betäubungsmittel, Falschgeld und Kreditkartendaten gehandelt wurden.
Durch aufwändig geführte Ermittlungen, die ab Dezember 2021 durch die ZCB und das Zollfahndungsamt München übernommen wurden, konnte in der Folge der Angeschuldigte als Nutzer eines auf „DarkMarket“ aktiven Verkäuferaccounts identifiziert werden. Weiterhin konnten dem 20-jährigen in der Folge durch akribische Ermittlungen und Auswertungen eine Viel-zahl weiterer Verkäufe auch auf anderen Darknet-Plattformen zugeordnet werden.
In der nunmehr aufgrund des Alters des Angeschuldigten zum Amtsgericht Amberg - Jugend-schöffengericht - erhobenen Anklage wird ihm vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 1.083 Fällen und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 144 Fällen vorgeworfen.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Amts-gericht Amberg entscheiden.
Dieser Ermittlungserfolg zeigt erneut, dass auch das Darknet kein rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden auf Dauer verborgen bleiben. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZCB arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln daran, die dahinterstehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit der ZCB und dem beteiligten Zollfahndungsamt München war es im Ergebnis in diesem Fall möglich, den Angeschuldigten als mutmaßlichen Täter zu identifizieren und ihm die Taten in diesem Umfang zuzuordnen.