Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 2/2022 vom 22.03.2022

Anklage wegen mutmaßlichen Anlagebetrugs über die Plattform bitcoin-pension.com – Schaden knapp 480.000 EUR

Bamberg/Landshut/Erding. Nach langwierigen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizei Erding hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) nun Anklage gegen einen 49-jährigen Mann zum Landgericht Landshut erhoben. Dem zuletzt in Dubai wohnhaften Deutschen wird vorgeworfen, 92 Geschädigte über die vermeintliche Anlageplattform bitcoin-pension.com um knapp 480.000 EUR geschädigt zu haben.

Der Angeschuldigte war am 01.07.2021 am Flughafen Frankfurt in letzter Sekunde bei dem Versuch, aus dem Bundesgebiet auszureisen, festgenommen worden. Er befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. 

Zwischen August 2017 und August 2020 soll der Angeschuldigte, der sich als angeblicher Miterfinder der Kryptowährung Bitcoin ausgab, durch offensive Werbemaßnahmen u. a. in seinem eigenen Youtube-Kanal 92 Personen dazu bewegt haben, einen Teil ihrer Ersparnisse „in Bitcoins“ zu investieren. Konkret soll er u. a. wahrheitswidrig vorgegeben haben, mehr als die Hälfte der geleisteten Einlage in eine sogenannte Mining-Anlage zur Schürfung von Bitcoins in Schweden zu investieren. Der Rest des investierten Geldbetrages sollte zur Absicherung auf einem gesonderten Bitcoin-Account des Angeschuldigten mit Zugriffsmöglichkeit für die Investoren aufbewahrt werden. Tatsächlich soll der Angeschuldigte aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt vorgehabt haben, die Kundengelder der vermeintlich rentablen Geldanlage zuzuführen. Vielmehr soll es ihm allein darauf angekommen sein, die Einlagen bzw. die Bitcoins für sich zu vereinnahmen.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wirft dem Angeschuldigten den gewerbsmäßigen Betrug in 92 Fällen vor. Das Gesetz sieht hierfür jeweils eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Der Gesamtschaden liegt bei 477.999,04 EUR.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Landshut entscheiden. Die Anklage erfolgte zum Landgericht Landshut, weil die Ermittlungen mit Strafanzeigen von zwei Geschädigten aus dem Landkreis Freising ihren Anfang nahmen. Zudem lag der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten in Erding.