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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 12/2023 vom 19.10.2023

Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie und der Herstellung unberechtigter Bildaufnahmen - Anklageerhebung gegen Lehrer

Bamberg/Aschaffenburg. Nach umfangreichen Ermittlungen hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) am 04.10.2023 Anklage gegen einen 60-jährigen Lehrer aus dem Landkreis Aschaffenburg erhoben. 

Dem Mann werden in der Anklageschrift der Besitz kindepornographischer Inhalte sowie zwei Fälle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen.

Der Angeschuldigte soll vom Dezember 2018 bis Januar 2020 in einer Personal-Toilette seiner Schule ein Aufnahmegerät versteckt haben. Die Einstellung der Videokamera soll dabei von ihm so gewählt worden sein, dass es möglich war, die Benutzerinnen des WC beim Toilettengang zu filmen. Entsprechende Filmaufnahmen soll der Angeschuldigte von zwei seiner Kolleginnen gefertigt haben.Die Generalstaatsanwaltschaft hat in diesen Fällen das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Daneben soll er im Zeitpunkt einer Durchsuchung seiner Wohnung im April 2022 eine geringe Anzahl kinderpornographischer Bilder auf seinem Rechner gespeichert haben. Da die sichergestellten Geräte und Datenträger teilweise verschlüsselt waren, hat deren Auswertung erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Der Mann war zuvor aufgrund einer Mitteilung eines US-amerikanischen Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler geraten.

Für den Besitz dieser Aufnahmen sieht das Gesetz eine Freiheitsstraße von einem bis zu fünf Jahren vor. Der Strafrahmen für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Schöffengericht des Amtsgerichts Aschaffenburg entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erteilt werden.