Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 5/2024 vom 13.03.2024

Anklageerhebung gegen mutmaßlichen Betreiber von Fake-Shops

Bamberg/Schweinfurt. Nach umfangreichen Ermittlungen einer eigens gegründeten Ermittlungskommission der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt und der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde nun Anklage gegen einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, von Januar 2020 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 insgesamt 52 Fake-Shops betrieben zu haben.

Auf den Verkaufsplattformen im Internet wurde eine große Palette an Waren im Wert zwischen 2,88 EUR und 1.846,68 EUR angeboten: Die Bandbreite der Produkte, die der Angeschuldigte mutmaßlich im Sortiment gehaben soll, ist beachtlich: So wurden auf den diversen Fake-Shops mit Namen wie

·         Elektro Ecke

·         topado.shop

·         housegarden.life

·         staubsauger-testsieger.net

·         mydealz24.net

·         biker-zubehoer.com

Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kfz-Zubehör, Schulranzen, Spielwaren und vieles mehr beworben.

Die Kunden gingen nach ihren Bestellungen in Vorkasse, ohne jemals die bestellten Produkte zu erhalten. Insgesamt konnten durch die Ermittlungen 2.309 konkrete Bestellungen von Geschädigten im Zeitraum vom 02.01.2020 bis zum 23.03.2023 mit einem Gesamtschaden von knapp 325.000 EUR aufgedeckt werden. Auf den Konten, die der Angeschuldigte für die Einzahlung der Kundengelder verwendet haben soll, sind darüber hinaus weitere Einzahlungen in Höhe von über 1 Mio. EUR eingegangen, die keinen konkreten Bestellungen mehr zugeordnet werden können. Die Ermittler gehen hier aber ebenfalls davon aus, dass die Gelder aus über Fake-Shops begangenen Betrugstaten stammen.

Der Angeschuldigte konnte am 02.05.2023 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Taten soll er von seinen jeweiligen Wohnorten zunächst in Berlin, später im Landkreis Schwandorf und schließlich im Landkreis Rhön-Grabfeld begangen haben. Er muss sich nun u. a. wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 52 Fällen verantworten. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragt in ihrer Anklageschrift darüber hinaus die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.368.716,35 EUR.

Der Angeschuldigte befand sich zum Zeitpunkt der Taten, derer er jetzt verdächtigt wird, unter offener Bewährung unter anderem auch wegen Betrugsdelikten.

Die akribische Aufarbeitung aller vorhandenen Spuren durch die Ermittlungskommission der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt und der Spezial-Staatsanwälte der ZCB, insbesondere die umfangreichen Finanzermittlungen, haben den Verdacht gegen den deutschen Staatsangehörigen nun so weit erhärtet, dass Anklage erhoben werden konnte. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss die zuständige Strafkammer des Landgerichts Bamberg entscheiden.