Bewährungs- und Gerichtshilfe
Geschäftsstellen
Amberg:
Sylvia Wendel
Telefon: 09621 / 604-581
Email: Sylvia.Wendel@lg-am.bayern.de
Schwandorf:
Elke Reisky
Telefon: 09431 / 797591-15
Email: Elke.Reisky@lg-am.bayern.de
Bewährungs- und Gerichtshelfer/innen
Gerald Jobst
(Leitender Bewährungshelfer, Büro Schwandorf)
Telefon: 09431 / 797591-17, 09621 / 604-589
E-Mail: Gerald.Jobst@lg-am.bayern.de
Thiemo Lacher
(stellv. Leitender Bewährungshelfer, Büro Amberg)
Telefon: 09621 / 604-584, E-Mail: Thiemo.Lacher@lg-am.bayern.de
Lisa Fenchl
(Büro Schwandorf)
Telefon: 09431 / 797591-14, E-Mail: Lisa.Fenchl@lg-am.bayern.de
Sabine Marquardt-Reiser
(Büro Amberg)
Telefon: 09621/ 604-586, E-Mail: Sabine.Marquardt-Reiser@lg-am.bayern.de
Regina Reindl
(Büro Schwandorf und Amberg)
Telefon: 09431 / 797591-12, E-Mail: Regina.Reindl@lg-am.bayern.de
Gerhard Neubauer
(Büro Amberg)
Telefon: 09621 / 604-587, E-Mail: Gerhard.Neubauer@lg-am.bayern.de
Claudia Rigo
(Büro Amberg)
Telefon: 09621 / 604-585, E-Mail: Claudia.Rigo@lg-am.bayern.de
Thomas Schade
(Büro Schwandorf)
Telefon: 09431 / 797591-16, E-Mail: Thomas.Schade@lg-am.bayern.de
Michael Pienz
(Büro Amberg)
Telefon: 09621 / 604-582, E-Mail: michael.pienz@lg-am.bayern.de
Johannes Frischholz
(Büro Schwandorf)
Telefon: 09431/797591-18, E-Mail: Johannes.Frischholz@lg-am.bayern.de
Jacqueline Dobler
(Büro Schwandorf)
Telefon: 09431/797591-13, E-Mail: jacqueline.dobler@lg-am.bayern.de
Bewährung
Das Gericht setzt die Vollstreckung einer Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Das Gericht unterstellt den Verurteilten für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um ihn von Straftaten abzuhalten.
Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen und Weisungen teilt er dem Gericht mit (vgl. § 56 StGB)-
Die Arbeit der Bewährungshelfer erfolgt nach den Qualitätsstandards der bayerischen Bewährungshilfe.
Führungsaufsicht
Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird u. a. angeordnet bei:
- Vollständiger Verbüßung von in der Regel mindestens zwei Jahren Haft
- Unterbringung in einer forensischen Klinik
Weisungsverstöße können hier zu einem neuen Strafverfahren führen.
Während der Führungsaufsicht ist der Verurteilte immer einem Bewährungshelfer unterstellt.
Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer"
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/
Der Erklärfilm über das Berufsbild eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.
Gerichtshilfe
Die Gerichtshilfe unterstützt Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gnadenbehörden im Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren.
Die Beauftragung der Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Einsatz von Mitteln der Sozialpädagogik besondere Erkenntnisse verspricht und in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Falles steht.
Die Gerichtshilfe am Landgericht Amberg ist zuständig für die Landgerichtsbezirke Amberg und Weiden i.d.OPf.
Praktikum
Für Studierende der Fachbereiche Sozialpädagogik / Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, ein praktisches Studiensemester (in der Regel 4. Semester) oder ein studienbegleitendes Praktikum bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Amberg zu absolvieren. Ein Praktikum im Rahmen eines Dualen Studiums ist derzeit nicht möglich.
Bewerbungen sind zu richten an
den Präsidenten des Landgerichts Amberg
Regierungsstraße 8-10
92224 Amberg
Ehrenamtliche Mitarbeit
Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlich in der Bewährungshilfe mitzuarbeiten.
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Bewährungshilfe unterstützt den hauptamtlichen Bewährungshelfer entweder in einem bestimmten Fall oder bei einem konkreten Problem.
Der Bewährungshelfer leitet ihn an und steht ihm als Supervisor zur Verfügung. Die Verantwortung verbleibt beim hauptamtlichen Bewährungshelfer.
Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen für dieses Amt besonders geeignet sein. Hierzu gehört u.a. praktische Lebenserfahrung und Realitätssinn, Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, mit der Justiz zusammenzuarbeiten und sich beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sollen mindestens 25 Jahre alt sein und die Fähigkeit zum Amt eines Schöffen zu haben (§§ 31, 32 GVG).
Bei Interesse an einer Mitarbeit als ehrenamtlicher Helfer wenden Sie sich bitte an Herrn Lacher, Telefon: 09621 / 604-584.