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Landgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 08.01.2021

Freispruch rechtskräftig – Bundesgerichtshof verwirft Revision der Nebenkläger als unbegründet

Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg unter Vorsitz von Dr. Karsten Krebs hatte am 23.04.2020 den Angeklagten, dem zur Last lag, vor gut 40 Jahren die damals 15-jährige Christiane J. im Schlosspark in Aschaffenburg ermordet zu haben, freigesprochen.

Dieses Urteil hat nunmehr der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt. Wie dem Landgericht Aschaffenburg heute zur Kenntnis gelangte, hat der BGH mit Beschluss vom 16.12.2020 die Revision der Nebenklage als unbegründet verworfen.

Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft bereits ihre Revision zurückgenommen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Rückfragen zur Presseerklärung richten Sie bitte an die Pressestelle des Landgerichts Aschaffenburg (pressestelle@lg-ab.bayern.de).


gez. Dr. Krist
Richter am Landgericht
Pressesprecher