Bewährungshilfe
Allgemeines
Die Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Ihr Ziel ist die Verhinderung neuer Straftaten und die Resozialisierung durch gezielte fachliche Unterstützung. Sie wird von hauptamtlichen Fachkräften mit sozialpädagogischer Ausbildung, den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, geleistet. Ihre Aufgabe ist die Betreuung und Beaufsichtigung der Probanden, wie die Klienten der Bewährungshilfe in der Fachsprache genannt werden.
Grundlage der Arbeit der Bewährungshilfe mit den Probanden ist das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und ein richterlicher Bewährungsbeschluss. Dieser Beschluss enthält Auflagen und Weisungen, bei deren Erfüllung die Bewährungshilfe die Probanden unterstützt. Außerdem bietet sie Hilfe und Beratung bei Problembewältigungen an.
Arbeitsweise der Bewährungshilfe
Die Betreuungsarbeit erfolgt nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit. Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Probandinnen und Probanden bemüht. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich der Probanden dürfen nicht ohne deren Zustimmung an Außenstehende weitergegeben werden.
Aber: Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nicht. Wenn aufgrund einer neuen Straftat ein Gerichtsverfahren stattfindet und das Gericht Bewährungshelfer als Zeugen vorlädt, kann die Aussage nicht verweigert werden. Die Bewährungshilfe ist auch verpflichtet, dem Gericht über den Verlauf der Bewährung und die Lebensführung des Probanden und etwaige neue Straftaten zu berichten.
Angebote an Probandinnen und Probanden
- Beratung und Information in Krisensituationen und Beziehungskonflikten
- Unterstützung bei schulischen und beruflichen Fragen
- Hilfestellung bei Suchtproblemen
- Beratung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- Information bei finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Schuldnerberatung)
- Praktische Hilfen im Umgang mit Behörden wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, Jugendamt, Gericht, Finanzamt, Wohngeldstelle
- Vermittlung an andere Fach- und Beratungsstellen
Soweit nötig, wird das soziale Umfeld der Probandinnen und Probanden in die Arbeit einbezogen.
Was können Probanden von der Bewährungshilfe erwarten?
- Die Bewährungshilfe führt zur Erfüllung ihrer Aufgabe auch Hausbesuche durch.
- Der Bewährungshelfer wendet sich aber ohne Einverständnis des Probanden nur bei zwingenden Gründen an Außenstehende wie Angehörige, Arbeitgeber, Lehrer oder Polizei.
- Bewährungshelfer halten sich an die Schweigepflicht. Persönliches und Vertrauliches wird nicht weitergegeben. Allerdings muss die Bewährungshilfe in bestimmten Abständen dem zuständigen Gericht über die Lebensführung des Probanden berichten. Auch besteht in einem neuen Strafverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. in diesem Verfahren muss der Bewährungshelfer alles mitteilen, was für dieses Verfahren wichtig ist.
Wann ist die Bewährung gefährdet?
Neue Straftaten in der Bewährungszeit oder die Nichteinhaltung von Weisungen und Auflagen führen dazu, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder die Strafaussetzung widerruft. Bei einem Widerruf der Bewährung muss die verhängte Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verbüßt werden.
Was geschieht am Ende der Bewährungszeit?
Sind während der Bewährungszeit die Auflagen und Weisungen erfüllt worden und ist es nicht zu neuen Straftaten gekommen, so erlässt das Gericht die ausgesprochene Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen wird auch der sogenannte Strafmakel beseitigt.
Erreichbarkeit
Die Dienststelle der Bewährungshilfe ist im Regelfall Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar:
Bewährungshilfe bei dem Landgericht Coburg
Heiligkreuzstr. 22
96450 Coburg
Telefon: + 49 9561 / 878-7115
Telefax: +49 9621 / 962414528
E-Mail: Bewaehrungshilfe@lg-co.bayern.de
Diese und die folgenden E-Mail-Adressen sind nicht geeignet, rechtswirksame Erklärungen abzugeben!
Die Bewährungshelfer
Standort Coburg
-
Winkler, Andreas
Mobil: 0173/8629563
Fax: +49 9621 / 962414528
E-Mail: Andreas.Winkler@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt Coburg, Weidhausen, Sonnefeld und Ebersdorf.
-
Leißner, Stephan
Tel: + 49 9561 / 878-7110
Fax: +49 9621 / 962414528
Mobil: 0162/1060197
E-Mail: Stephan.Leissner@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt Coburg, Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Seßlach, Untersiemau, Niederfüllbach, Grub am Forst.
-
Osburg, Wladislawa
Tel: + 49 9561 / 878-7114
Fax: +49 9621 / 962414528
Mobil: 0162/2394799
E-Mail: Wladislawa.Osburg@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt Coburg, Neustadt b. Coburg, Lautertal, Meeder, Weitramsdorf und Bad Rodach.
-
Reizlein, Marcel
Tel: + 49 9561 / 878-7112
Fax: +49 9621 / 962414528
Mobil: 0162/1059024
E-Mail: Marcel.Reizlein@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt Coburg, Dörfles-Esbach, Rödental und Meeder.
Standort Lichtenfels
-
Wolff, Michael
Kronacher Str. 20
96215 Lichtenfels
Tel: + 49 9571 / 9737457
Fax: +49 9621 / 962414528
Mobil: 0174/2022539
E-Mail: Michael.Wolff@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt und Landkreis Lichtenfels und Bezirksklinikum Hochstadt am Main.
-
Winkler, Andreas
Mobil: 0173/8629563
Fax: +49 9621 / 962414528
E-Mail: Andreas.Winkler@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt und Landkreis Lichtenfels.
-
Wagner, Janina
Kronacher Str. 20
96215 Lichtenfels
Tel: + 49 9571 / 6974
Fax: +49 9621 / 962414528
Mobil: 0173/8638231
E-Mail: Janina.Wagner@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt und Landkreis Lichtenfels.
Standort Kronach
-
Zarske, Patrick
Amtsgerichtsstraße 18
96317 Kronach
Tel: + 49 9261 / 6065-201
Fax: +49 9621 / 962414528
Mobil: 0172/8424768
E-Mail: Patrick.Zarske@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt und Landkreis Kronach
-
Scholz, Caroline
Amtsgerichtsstraße 18
96317 Kronach
Tel: + 49 9261 / 6065-202
Fax: +49 9621 / 962414528
Handy: 0172/3716597
E-Mail: Caroline.Scholz@lg-co.bayern.de
Sprechstunde:
Nach telefonischer Vereinbarung.
Zuständig für:
Stadt und Landkreis Kronach.