Verfahrensübersicht
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
- Bewährungshilfe
- Handelssachen
- Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Gerichtsinterne Mediation
- Apostillen und Legalisationen
Das Landgericht Coburg ist für folgende Verfahren zuständig:
- Erstinstanzliche Zivilverfahren bei einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € (wichtigste Ausnahme: für Wohnraummietsachen sind streitwertunabhängig die Amtsgerichte zuständig)
- Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Coburg, Kronach und Lichtenfels in Zivilsachen, soweit der Streitwert 600,00 € übersteigt
- Beschwerdeverfahren in Zivilsachen (z.B. Zwangsvollsteckungs- und Kostenangelegenheiten), sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Nachlass-, Betreuungs- und Grundbuchsachen)
- Erstinstanzliche Strafverfahren von besonderer Bedeutung, insbesondere Kapitalverbrechen
- Berufungen gegen Urteile der Strafrichter und der Schöffengerichte der Amtsgerichte Coburg, Kronach und Lichtenfels
- Beschwerdeverfahren in Strafsachen
- Erstinstanzliche Verfahren in Handelssachen bei einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € (z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln oder wegen Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb)
Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für besondere Rechtsbereiche ist nach den Regelungen der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) zentral für den gesamten Bezirk der Oberlandesgerichte Bamberg und Nürnberg das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig. Betroffen hiervon sind insbesondere
- Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Patent- und Geschmacksmusterstreitsachen)
- Angelegenheiten des Urheberrechts
- Angelegenheiten des Wertpapierrechts (Aktiensachen)
Bürgerservice
Hinweise auf Formulare, Serviceleistungen, online-Dienste und Broschüren finden Sie auf folgenden Seiten:
Weitere Informationen
Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr
Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Zentralisierte Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)
Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)