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Justizhelfer (m/w/d) zur Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes
Bei dem Landgericht Deggendorf ist zum 01.02.2025 eine befristete Stelle in Vollzeit für eine/n Justizhelfer (m/w/d) zur Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes zu besetzen.
Die Stelle ist zunächst auf 18 Monate befristet. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis vorgesehen.
Bewerber/innen, die noch nicht verbeamtet sind, werden zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelfer/in eingestellt. Die Ausbildung sowie der Vorbereitungsdienst dauern 18 Monate. Sie gliedern sich in die praktische Unterweisung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in die fachtheoretische Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude
- Auskunftsdienst im Dienstgebäude
- Abwicklung des Postein- und ausgangs der Justizbehörden
- Mithilfe in der Justizverwaltung (Registratur, Bücherei, Geräteverwaltung)
- Arbeiten in der Scanstelle
- Hausdienstgeschäfte
Folgende Voraussetzungen werden erwartet:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Körperliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen durch eine Sportprüfung)
- Gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit ein einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union
- Verfassungstreue
- Charakterliche Eignung (keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse)
- Bereitschaft sich einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf zu unterziehen
Die Vergütung richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L.
Bewerbungen mit Lebenslauf und vollständigen Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen richten Sie bitte an das
Landgericht Deggendorfhtmeister, z.Hd. Frau Stöger, Amanstr. 19, 94469 Deggendorf
oder gerne per E-Mail an poststelle@lg-deg.bayern.de
Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.