Pressemitteilung 05 vom 03.05.2019
Pressevorschau vom 03.05.2019
„Lehmann- Verfahren“, 1 KLs 31 Js 20260/16:
wegen ergänzender Beweisanträge der Prozessbeteiligten hat die Kammer ihre Terminplanung wie folgt geändert:
Termine 30.04. und 02.05.2019 wurden aufgehoben.
Fortsetzung der Beweisaufnahme am
10.05.2019 um 09.00 h (1 Zeuge und nochmal der Sachverständige).
27.05., 09.15 h und 11.06.2019, 13.00 h: kürzere Verlese- Termine, bei Bedarf noch weitere Zeugen.
26.6.2019, 13.00 h: Plädoyer Staatsanwaltschaft.
04.07.2019, 13.00 h: Plädoyer RA Dr. Jofer für einen der Mitangeklagten
24.07. 2019, 9.15 h: restliche Plädoyers
30.07.2019 13.00 h : Urteilsverkündung
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03.05.2019, 09.00 h, Sitzungssaal 12/ EG ; 17.05., 24.05., 07.06., 24.06., 26.06.
AZ 2 J KLs 26 Js 16231/18
Vors.RiLG Staudt
Tatvorwurf: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion u.a.
Den insgesamt 4 Angeklagten, geboren 1994, 1988, 1988 und 1998, sämtlich aus dem Raum München stammend, wird vorgeworfen, sich im Jahr 2018 zur Begehung von Straftaten zusammengetan zu haben. In der Folge sollen sie dann u.a. im Juli 2018 am Münchner Flughafen einen BMW M6 im Wert von 120.000.- € entwendet haben. Im September 2018 sollen zwei der Angeklagten versucht haben, Geldautomaten in Lichtenau/ Ingolstadt (16.09.2018) und Fahrenzhausen (14.09.18) mittels Gasexplosion zu sprengen. Die Automaten wurden dabei jeweils erheblich beschädigt; da der Tresor selber nicht beschädigt wurde, konnte keine Beute gemacht werden.
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03.05.2019, 09.00 h, Sitzungssaal 11/EG; 09., 14., 16., 20., 23., 24.05., 14., 24., 27., 28. 06., 04.07.2019
AZ 1 Ks 12 Js 5944/18
VizePräsLG Bösl
Tatvorwurf: gemeinschaftlich versuchter Mord
Zwei Angeklagte, zur Tatzeit 46 und 56 Jahre alt und zuletzt in Würzburg lebend. Ihnen wird vorgeworfen, am 18.03.2018 kurz vor 22.00 h mit Sturmhauben maskiert dem späteren Geschädigten in der Tiefgarage eines Anwesens in der Hindemithstraße in Ingolstadt aufgelauert zu haben. Als der Geschädigte aus seinem PKW ausgestiegen war, soll ihm ein Angeklagter zunächst unvermittelt mit der Faust zwei Schläge ins Gesicht versetzt haben; daraufhin soll der zweite Angeklagte mit einer 8 mm Kurzwaffe viermal in Richtung des Opfers geschossen habe, um dieses zu töten. Der Geschädigte wurde von hinten in die Kopf- Nacken- Region getroffen, zweimal in den Rücken sowie in den linken Oberarm. Bei geringfügiger Abweichung im Schusskanal wären die Schüsse tödlich gewesen.
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21.05.2019, 09.15 h; Sitzungssaal 11/EG; 11., 25.06; 01.,02., 23., 25., 26., 29., 30.07. 2019
AZ: 1 Ks 11 Js 6380/18
VizePräsLG Bösl
Tatvorwurf: Mord in Heimtücke
Dem zum Tatzeitpunkt 42 jährigen, zuletzt in Ingolstadt wohnhaften Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.04.2018 zwischen 10.30 h und 12.30 h in der Schrebergartenanlage „Am Zwischenwerk“ in Gaimersheim nach einem vorausgegangenen verbalen Streit plötzlich und unvermittelt mit einem Messer, dessen Klinge 4 cm breit 11 bis 15 cm lang war, auf seinen Parzellennachbarn eingestochen zu haben. Das Opfer überlebte die mindestens 11 Stiche, die in der Mehrzahl lebenswichtige Organe, darunter das Herz trafen, nicht.