Pressemitteilung vom
Juni 2022
Landgericht Ingolstadt
# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl
Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 – wegen Betrugs u.a.
Fortsetzungstermine: 21.06., 07.07., 26.07., 11.08., 25.08., 12.09., 29.09., 13.10., 27.10., 08.11. und 22.11. jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungsaal 100.
# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl
Az. 1 KLs 11 Js 12743/21 – wegen Vergewaltigung
Termine: 7., 9., 10. und 27.6 sowie am 4.7.2022 jeweils um 9.15 Uhr in Sitzungssaal 100.
Dem Angeklagten liegt zur Last, im Juli 2021 im Stadtgebiet Ingolstadt eine Frau vergewaltigt zu haben und bei seiner Festnahme Widerstand geleistet zu haben.
# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl
Az. 1 KLs 12 Js 2958/21 – wegen Vergewaltigung
Termine: 02.06.2022 (8:30 Uhr), 13.06., 14.06., 28.06., 30.06., 05..07. und 07.07.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungs-saal 100.
Dem Angeklagten liegt zur Last, im Stadtgebiet Ingolstadt im Sommer 2020 eine Frau vergewaltigt zu haben.
# 1. Jugendkammer, VRiLG Reicherl
Az. 1 J KLs11 Js 18079/19 jug – wegen Totschlags
Termine: 22.06., 29.06. und 01.07.2022 jeweils 9:15 Uhr in Sitzungssaal 11.
Dem Angeklagten liegt zur Last, im Herbst 2019 in Karlskron seinen Bruder tödlich verletzt zu haben, indem er diesen mit einem Küchenmesser im Bereich des Oberkörpers attackiert haben soll.
# 8. Zivilkammer, VRiLG Hellerbrand
Az. 83 O 1394/21 – wegen Unterlassung
Termin: 14.06.2022, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 100.
Die Parteien streiten über die Verbindlichkeit einer internen Richtlinie der Beklagten, der AUDI AG. Die Beklagte hat im Frühjahr 2021 einen Leitfaden für gendersensible Sprache in der Unternehmenskommunikation eingeführt. Der Kläger ist Angestellter der Konzernmutter Volkswagen AG und wendet sich dagegen, dass in der Kommunikation mit ihm und/oder gegenüber der Beklagten entsprechend des Leitfadens ein sog. Gender Gap genutzt werden soll. Der Kläger sieht hierin insbesondere eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.