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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

19.12.2024

Mit der heutigen Urteilsverkündung endete nach 53 Verhandlungstagen der sogenannte „Doppelgänger“-Prozess“.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt verurteilte als Schwurgericht die Angeklagten wegen Mordes an Khadidja O. Zudem wurde die Angeklagte wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu Lasten ihres Schwagers verurteilt. Die Angeklagten wurden jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei bei der Angeklagten wegen der anderweitigen Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden war. Bei der Angeklagten wurde darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren regelmäßig ausschließt. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung erfolgte nicht.

Zur Überzeugung der Kammer lockten die beiden Angeklagten aufgrund eines gemeinsamen Tatplans ihr Opfer Khadidja O. unter dem Vorwand einer angeblich kostenlosen Laserbehandlung in eine Falle und töteten diese im Anschluss heimtückisch.

Die Angeklagte hatte den konkreten Tatplan entworfen und das spätere Opfer bewusst auf Instagram kontaktiert, weil ihr diese nach dem äußeren Erscheinungsbild ähnlich sah. Dies geschah in der Absicht, ihren eigenen Tod vorzutäuschen und im Anschluss unterzutauchen. Nach dem gemeinsamen Tatplan oblag die unmittelbare Tatausführung dem Angeklagten. Der Angeklagte schlug mittels eines Schlagringes zunächst mehrfach auf den Kopf des Opfers, sodass dieses zu Boden fiel. Sodann tötete er das Opfer mit insgesamt 56 Messerstichen auf den Kopf-, Gesichts- und Oberkörperbereich. Die Tat ereignete sich nach den Feststellungen der Kammer zum überwiegenden Teil in einem Waldstück bei Eppingen. Den weiteren Tatplan, das Opfer samt dem Fahrzeug in Ingolstadt zu verbrennen, konnten die Angeklagten nicht mehr umsetzen, weil das Fahrzeug mit dem Leichnam von Khadidja O. zuvor von den Eltern der Angeklagten gefunden wurde.

Der Vorsitzende Konrad Kliegl bezeichnete die Tat als verstörend und erheblich vom Üblichen abweichend, insbesondere weil es sich bei Khadidja O. um ein reines Zufallsopfer handelt.

Neben dem Mordmerkmal der Heimtücke sah die Kammer bei der Angeklagten wegen des erheblichen Missverhältnisses zwischen Anlass und Tat auch das Mordmerkmal des sonstigen niedrigen Beweggrundes verwirklicht. Das Motiv des Angeklagten blieb dagegen im Dunklen, insbesondere da sich dieser im gesamten Prozess nicht äußerte.

Die besondere Schwere der Schuld bei der Angeklagten ergibt sich nach Auffassung der Kammer daraus, dass diese zwei Mordmerkmale verwirklicht hat und in kurzer Zeit zwei Taten gegen das Leben unterschiedlicher Personen begangen hat.

Der Vorsitzende hob hervor, dass die Tat nichts mit Magie oder dem Jesidentum im Allgemeinen zu tun hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.