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Landgericht Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bewährungshilfe

Bewährungshelfer werden verurteilten Straftätern, deren Freiheits- oder Reststrafe (nach Verbüßung eines Teils der verhängten Strafe) zur Bewährung ausgesetzt wurde, vom Gericht beigeordnet. Sie stehen den Probanden, wie die Klienten der Bewährungshilfe genannt werden, einerseits helfend und betreuend zur Seite, überwachen andererseits aber auch die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen.

Die Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe erfolgt i.d.R. in Einzelgesprächen mit den Probanden. Falls nötig wird dabei auch das soziale Umfeld (Eltern, Partner etc.) mit in die Arbeit einbezogen. Die Betreuung ist in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und soll die Probanden zu notwendigen Verhaltensänderungen motivieren und anleiten.

Was bietet die Bewährungshilfe?

  • Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
  • Praktische Hilfen im Umgang mit Behörden (Gericht, ARGE, Agentur für Arbeit, Führerscheinstelle etc.)
  • Hilfestellung bei Suchtproblemen,Vermittlung an andere Fach- und Beratungsstellen
  • Information bei finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Schuldnerberatung)/Unterstützung bei schulischen und beruflichen Fragen
  • Antigewalttraining und Erlebnispädagogik
  • Überwachung von Ableistung gemeinnütziger Arbeiten, Schadenswiedergutmachung oder Bezahlung von Geldauflagen, Teilnahme an Therapien oder anderen Maßnahmen

Ehrenamtliche Mitarbeit

In der Bewährungshilfe des Landgerichts Kempten werden ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) bei der Betreuung von Probanden in Teilbereichen eingesetzt. Die Probleme sind so vielfältig wie die gesamte Arbeit in der Bewährungshilfe und reichen von Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung bei Behördengängen, Regulierung der Schulden bis zur Freizeitgestaltung. Die Arbeit findet im direkten Austausch mit dem zuständigen hauptamtlichen Bewährungshelfer statt. Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bewährungshilfe ist die Befähigung zum Schöffenamt, d.h. die Vollendung des 25. Lebensjahres, die deutsche Staatsbürgerschaft und keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat.

Erreichbarkeit

Diensstelle Kempten:
Gerberstr. 38, 87435 Kempten, Telefon 0831 / 203338

Diensstelle Lindau:

Stiftsplatz 6, 88131 Lindau, Telefon 08382 / 2607601

Diensstelle Kaufbeuren:

Schäferstr.10, 87600 Kaufbeuren, Telefon 08341 / 801801

Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer"

Der Erklärfilm über das Berufsbild eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer/innen erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.

http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/