Bewährungshilfe
Allgemeine Informationen
Bewährungshelfer werden Verurteilten (Probanden), deren Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, vom Gericht beigeordnet. Sie sollen den Verurteilten helfend und betreuend zur Seite stehen, aber auch die Erfüllung gerichtlicher Auflagen überwachen.
Sie unterstützen ihre Probanden u. a. bei
- der Sicherung des Lebensunterhaltes
- Suchtproblemen
- Arbeitsplatzsuche
- Schuldenregulierung
- Wohnungssuche etc.
Sie überwachen ihre Probanden u. a. bei der
- Schadenswiedergutmachung
- Ableistung gemeinnütziger Arbeiten
- Teilnahme an ambulanten oder stationären Therapien
Im Rahmen der Betreuung führen die Bewährungshelfer Einzelgespräche mit den Probanden und - insbesondere bei Jugendlichen - mit deren Eltern. Die Betreuung erfolgt aber auch in Gruppenabenden, bei denen u. a. die Ursachen der Straffälligkeit und die Hintergründe von Suchtproblemen erörtert werden. In die Gruppenarbeit ist meist auch ein erlebnis- pädagogisches Wochenende eingebettet. Damit soll das Interesse der Verurteilten an ihrer sozialen und natürlichen Umwelt geweckt und die Fähigkeit zur Kooperation, Kommunikation und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung gestärkt werden.
Bewährungshelfer und ihre Sprechstunden
Bewährungshilfegeschäftsstelle (Memmingen):
- Kaisergraben 38, 87700 Memmingen
- Tel.: 08331/924586-10
- Fax: 08331/924586-20
Dienststelle Illertissen:
- Schloßallee 21, 89257 Illertissen
- Tel.: 07303/9694-126
- Fax: 07303/9694-611
Dienststelle Neu-Ulm:
- Uferstraße 5, 89231 Neu-Ulm
- Tel.: 0731/977198-28
- Fax: 0731/977198-20
- Ichenhauser Straße 16, 89312 Günzburg
- (Seiteneingang EG; rechts vom Haupteingang)
- Tel.: 08221/2588-3410, -3420