Pressemitteilung vom 16.10.2017
Verfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Prozessbeginn am 23.10.2017 um 8.30 Uhr
Am 23.10.2017 um 8.30 Uhr beginnt vor der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen das Verfahren gegen die beiden deutschen Staatsangehörigen Sergius K. und Julian Van M. Als Fortsetzungstermin ist der 27.10.2017, 08.30 Uhr geplant.
Der 24 Jahre alte Sergius K. handelt bereits seit 2016 mit Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis. Hierzu baute er Marihuana in seiner Wohnung in Ulm an, welches im Rahmen eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Ulm sichergestellt wurde.
Im jetzt beginnenden Prozess wird ihm vorgeworfen sich, um das Entdeckungsrisiko zu verringern, in der Folge an den 29 Jahre alten Julian M. gewandt zu haben. Dieser stellte ihm, gegen eine vereinbarte Beteiligung am Verkaufserlös, den kleinen Dachboden seiner Wohnung in Neu-Ulm zum Anbau von Marihuana zur Verfügung. Dort installierte Sergius K. sodann eine Aufzuchtanlage und betrieb diese bis zur Sicherstellung am 29.01.2017. Hierbei wurden Marihuanablüten und sonstige Pflanzenteile im Gesamtgewicht von knapp 3 Kilogramm mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 149,1 Gramm THC sichergestellt.
Sergius K. wird darüber hinaus vorgeworfen, um die Jahreswende 2016/2017 mit einem weiteren Mittäter die Herstellung von Amphetaminen in der gemeinsamen Wohnung in Ulm vereinbart zu haben. Hierzu erwarben sie die erforderlichen Chemikalien und die sonstigen für die Herstellung erforderlichen Gegenstände.
Die im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung am 30.01.2017 sichergestellten Chemikalien hätten ausgereicht, um Amphetamine in einer Größenordnung von etwa 200 Gramm herzustellen.
Die Aufzuchtanlage wurde zufällig, im Rahmen eines Einsatzes des Rettungsdienstes, entdeckt. Dies führte in der Folge zur Durchsuchung bei Sergius K.
Julian M. hat den Sachverhalt eingeräumt. Sergius K. macht bisher keine Angaben.