Pressemitteilung 1/2018 vom 17.01.2018
Neues Pflaster in Weißenhorn vor dem Landgericht / Stadt verlangt Schadensersatz
Prozessauftakt im Februar vor der Zivilkammer
In Weißenhorn wurde in den letzten Jahren die Memminger Straße und die angrenzenden Seitenstraßen umgestaltet. In der Folge wurden Mängel an der neuen Pflasterung festgestellt, die die Stadt Weißenhorn darauf zurückführt, dass die von ihr unter anderem mit den Planungsleistungen beauftragte Firma Fehler gemacht hat. Diese Firma wird nunmehr von der Stadt Weißenhorn auf Ersatz der Kosten, die dafür angefallen sind, dass das neu verlegte Pflaster ausgetauscht werden musste, in Anspruch genommen. Nach Abzug von Gegenansprüchen der Beklagtenseite werden noch knapp 600.000,00 € geltend gemacht.
Die Beklagtenseite bestreitet Mängel bei den von ihr erbrachten Leistungen und macht im Gegenzug Ihre Honorarforderung in Höhe von ca. 30.000,00 € geltend.
Am 12.02.2018 um 09.45 Uhr findet im Sitzungssaal 25 des Landgerichts Memmingen die Güteverhandlung, und für den Fall dass diese scheitert, anschließend der Haupttermin statt.
Zeuge und/oder Sachverständige sind zu diesem Termin nicht geladen.