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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 07.02.2018

Drogenhändler aus dem Raum Neu-Ulm/Ulm vor Gericht

Prozessauftakt vor der Großen Strafkammer

Am 22.02.2018 um 13 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen das Verfahren gegen den 22 Jahre alten italienischen Staatsangehörigen Francesco L., den 26 Jahre alten italienischen Staatsangehörigen Abdelghani M. und den 30 Jahre alten marokkanischen Staatsangehörigen Bilal D.

Dem Angeklagten Abdelghani M. wird vorgeworfen, seit April 2017 im Bereich Ulm/Neu-Ulm mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Zur Aufbewahrung der Betäubungsmittel und  als Schlafplatz soll ihm hierfür Francesco L. seine Wohnung in Neu-Ulm, für die Überlassung von Marihuana zum Eigenkonsum, zur Verfügung gestellt haben.

Am 25.05.2017 soll Abdelghani M. in Neu-Ulm 500 g Kokain für einen vereinbarten Preis von 20.000,-- € verkauft und übergeben haben, ohne jedoch den Kaufpreis zu erhalten. Weiter wird ihm vorgeworfen, im Juni 2017 im Rahmen einer Drogenbeschaffungsfahrt in die Niederlande und nach Belgien etwa 1,5 kg Haschisch, gut 2 kg Marihuana, 924 Extasy-Tabletten, etwas mehr als 300 g Kokain und knapp 200 g Heroin erworben und in die Bundesrepublik eingeführt zu haben.

Den Kontakt zu seinem Verkäufer soll Bilal D. hergestellt haben, der auch Vorbereitungen zur Durchführung der Fahrt getroffen haben soll. Aus der eingeführten Menge soll Abdelghani M. am 13.06.2017 etwa 1 kg Marihuana in Ulm an einen Verdeckten Ermittler der Polizei verkauft und übergeben haben. Im Rahmen einer sich anschließenden Durchsuchung der Wohnung von Francesco L. konnten die restlichen Betäubungsmittel sichergestellte werden. Auch soll Abdelghani M. kurz vor dem 13.06.2017 in Neu-Ulm knapp 400 g Marihuana und 0,62 g Kokain an einen Abnehmer verkauft und übergeben haben, bei dem die Betäubungsmittel in der Folge sichergestellt wurden.

Bilal D. wird darüber hinaus vorgeworfen, sich gegenüber dem BAMF in Karlsruhe am 06.03.2013 im Rahmen der Stellung eines Asylantrags bewusst wahrheitswidrig als Palästinenser ausgegeben zu haben. Aufgrund der falschen Angaben wurde er in der Folge dem Landkreis Heidenheim zugewiesen, erhielt durch die Stadt Heidenheim eine Aufenthaltsgestattung unter den von ihm angegebenen Falschpersonalien sowie Sozialleistungen in Höhe von 11.293,87 €.