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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 10 vom 27.05.2019

Tod bei Trinkgelage

Prozessauftakt vor der großen Strafkammer

Am Montag den 03.06.2019 um 09.30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der 1. Strafkammer der Prozess gegen den 56 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Wassili G., den 36 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Viktor A. und den 33 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Roman K. wegen gemeinschaftlichen Totschlags.

Gegen Mittag des 04.09.2018 befand sich der Angeklagte Wassili G. in dem von ihm bewohnten Zimmer in Bad Wörishofen und konsumierte dort mit dem späteren Opfer Gerhard F. Alkohol. Im Laufe des Nachmittags kamen die beiden weiteren Angeklagten hinzu. Die vier alkoholabhängigen Männer konsumierten sodann, wie bereits des Öfteren, weiter Wodka und Bier.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor sich, nachdem die Angeklagten Viktor A. und Roman K. gegen 21.45 Uhr in einer nahegelegenen Tankstelle weitere zwei Flaschen Wodka und Bier besorgt haben sollen, gegen 21.00 Uhr gemeinsam in das Zimmer des Geschädigten Gerhard F. begeben zu haben und dort weiter getrunken zu haben. Das Zimmer des Geschädigten grenzt unmittelbar an das Zimmer des Angeklagten Wassili G. Dort soll es gegen 00:30 Uhr zu einem Streit zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte Roman K. dem Geschädigten mehrfach ohne Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.
Der Angeklagte Roman K. soll dann beschlossen haben den Geschädigten massiv zu verprügeln. Nachdem er begonnen haben soll dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen sollen sich die beiden anderen Angeklagten daran beteiligt haben, wobei alle den Tod des Geschädigten in Kauf genommen haben sollen.
Beim Geschädigten konnten mindestens 64 Schläge und Tritte festgestellt werden, die neben Rippenbrüchen beidseits zu einem Schädel-Hirn-Trauma und einer Nasenbeinfraktur führten. Aufgrund der massiven Kopfverletzungen kam es zu Einblutungen in den Rachenraum. Der Geschädigte atmete das Blut ein, wodurch er erstickte.
Die Angeklagten sollen in der Folge gemeinschaftlich den Tatort und den Körper des Getöteten grob gereinigt, ihn anschließend ins Bett gelegt und mit einer Steppdecke zugedeckt haben. Der Angeklagte Wassili G. soll sich sodann in sein Zimmer begeben haben, während die beiden anderen Angeklagten das Anwesen verlassen haben sollen.

Die Angeklagten geben an mit der Tötung nichts zu tun gehabt zu haben.

Dem Angeklagten Roman K. wird darüber hinaus eine gefährliche Körperverletzung am 29.09.2018 gegen 01.30 Uhr in 94327 Bogen vorgeworfen, in deren Verlauf er ohne rechtfertigenden Grund, nach einer verbalen Auseinandersetzung, den dort Geschädigten mit der Faust geschlagen und mit dem Fuß getreten zu haben. Der Geschädigte erlitt dadurch zahlreiche Hämatome, eine blutende Wunde und eine Aufschürfung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Verletzungshandlungen geeignet waren, eine konkrete Lebensgefahr hervorzurufen.

Für das umfangreiche Verfahren, zu dem bereits jetzt über 50 Zeugen und mehrere Sachverständige geladen wurden, sind im Moment Fortsetzungstermine am 06.06., 18.06., 03.07., 08.07. und 15.07.2019, jeweils um 09.30 Uhr vorgesehen.