Pressemitteilung 12 vom 01.07.2019
Verurteilung wegen versuchten Mordes
Verfahren gegen Armbrustschützen
Im Verfahren gegen Mario O., dem zur Last gelegt wurde versucht zu haben den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin mit einem Schuss aus seiner Armbrust zu töten wurde heute Nachmittag das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen verkündet. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer ist damit im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zwei Monaten gefordert hatte.
Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe nicht über fünf Jahre.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.