Pressemitteilung 21 vom 05.09.2019
Raubüberfall auf Uhrenhändler im Jahr 2013 vor Gericht
Prozessauftakt vor der großen Strafkammer
Am Freitag, den 13.09.2019 um 9 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer der Prozess gegen den 36 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Gökhan G., den 42 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Inan Ö., den 46 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Tyron S., den 40 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Orhan C. und den 50 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Mesut A.
Den Angeklagten, die alle im Raum Hanau/Darmstadt wohnhaft sind oder waren, wird gemeinschaftlicher schwerer Raub bzw. Anstiftung hierzu (Mesut A.) vorgeworfen
Mesut A., der gewusst haben soll, dass der Geschädigte Frank S. hochwertige Uhren übers Internet verkauft und diese sowie Bargeld in seinem Wohnanwesen in 89269 Vöhringen verwahrt, soll dies im Jahr 2013 Orhan C. erzählt haben um diesen und weitere Mittäter gegen einen Anteil an der Beute zu einem Raubüberfall auf Frank S. zu veranlassen. Nachdem Orhan C. davon dem Angeklagten Gökhan G. erzählt haben soll, soll dieser Tyron S. informiert und veranlasst haben, bei Mesut A, gegen Zusicherung einer Erfolgsbeteiligung in Höhe von 15.000,-- EUR, die genaue Adresse des Opfers zu erfragen. Nach Erhalt der genauen Adresse sollen, kurz vor dem 27.07.2013, Gökhan G, Tyron S. und Orhan C. zum Wohnanwesen des Geschädigten gefahren sein, um den Tatort auszukundschaften. Nachdem Tyron S. sich geweigert haben soll, dem spontanen Vorschlag von Gökhan G. das Opfer sofort zu überfallen nachzukommen, soll Gökhan G. in der Folge Inan Ö. dafür angeworben haben.
In Ausführung dieses Plans sollen am 27.07.2013 kurz vor Mitternacht die Angeklagten Inan Ö. und Gökhan G. maskiert mit schwarzen Sturmhauben mit Sehschlitzen und eng anliegender schwarzer Kleidung über eine offene Glasschiebetür in das Wohnanwesen des Geschädigten und dessen Frau Christiane S. eingedrungen sein. Hierbei sollen sie eine dunkle Handfeuerwaffe und ein Pfefferspray mitgeführt haben. Als Fahrer soll Orhan C. fungiert haben, der in der Nähe des Anwesens des Geschädigten auf die Rückkehr seiner beiden Mittäter gewartet haben soll.
Unter dem Eindruck der mitgeführten Pistole und des Pfeffersprays soll der Geschädigte, der ebenso wie seine Ehefrau mit mitgebrachtem schwarzen Klebeband am Oberkörper gefesselt worden sein soll, den Tresor geöffnet haben.
Aus diesen sollen die beiden Angeklagten 80 Uhren im Gesamtwert von ca. 536.000,-- EUR, ca. 148.000,-- EUR Bargeld sowie andere Gegenstände mitgenommen haben.
Den zurückgelassenen Geschädigten gelang es sich selbst zu befreien.
Tyron S. soll, für die Beschaffung der genauen Adresse des Opfers, aus der Beute 10.000,-- EUR, Mesut A. statt der vereinbarten 15.000,-- EUR, einen Teil der erbeuteten Uhren erhalten haben.
Der Angeklagte Gökhan G., bei dem es sich um einen der beiden Inhaftierten handelt, denen am 04.08.2019 die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Memmingen gelang und die kurz darauf wieder festgenommen werden konnten, hat sich schriftlich über seinen Verteidiger zum Tatvorwurf geäußert.
Die übrigen Angeklagten, die sich alle auf freiem Fuß befinden, bestreiten jede Tatbeteiligung.
Für das umfangreiche Verfahren mit mehreren Sachverständige und knapp
40 Zeugen sind im Moment sechs Fortsetzungstermine (am 19.09., 23.09., 24.09., 07.10., 08.10. und 16.10. jeweils um 9 Uhr im Sitzungssaal 132) vorgesehen.