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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 22 vom 15.10.2019

Heruntertropfender Hundeurin verunreinigt Balkonmöbel

Nachbarstreit vor der 3. Zivilkammer

Vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Memmingen wurde am 15.10.2019 ein etwas kurioser Nachbarstreit verhandelt, bei dem von einem darüber liegenden Balkon mehrfach heruntertropfender Hundeurin Balkonmöbel beschädigt haben soll.

Beide Parteien sind Mieter in einem größeren Wohnhaus in Neu-Ulm. Während sich die Wohnung der Kläger im Hochparterre des Gebäudes befindet, liegt die Wohnung der Beklagten unmittelbar darüber, wobei beide Wohnungen jeweils mit einem Balkon ausgestattet sind. Der untere Balkon der Kläger ist baulich bedingt jedoch ca. 1 m breiter als der darüber liegende Balkon der Beklagten.

Am 30.09.2018, 18.10.2018 sowie am 09.11.2018 sollen die beiden Hunde eines Bekannten der Beklagten dort jeweils zu Gast gewesen sein und statt der auf dem Balkon eigens aufgestellten „Hundetoilette“ den Balkonboden für ihre Notdurft benutzt haben. Hierbei sollen jeweils nicht unerhebliche Mengen an Urin auf den Balkon der Kläger heruntergetropft sein, so dass die dort befindlichen Balkonmöbel sowie u.a. ein Gasgrill verunreinigt worden seien.

Die Kläger verlangten von der Beklagten die Kosten für eine professionelle Balkonreinigung und für die Neuanschaffung der verunreinigten Gegenstände sowie die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung, während die Beklagte jegliche Verantwortung von sich wies, da sie nicht die Hundehalterin sei.

Im Rahmen der heutigen Güteverhandlung erklärte sich die Beklagte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zu einer Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 1.000,- € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche bereit. Auf Grund dieser Einigung zwischen den Parteien mussten weder die als Zeugen benannten Grillgäste der Kläger vernommen noch der „sichergestellte“ Hundeurin auf DNA-Spuren untersucht werden.