Pressemitteilung 27 vom 18.11.2019
Hof brennt 5 Tage nach Abschluss der Feuerversicherung
Prozessauftakt vor der großen Strafkammer
Am Montag, den 25.11.2019 um 8.30 beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer der Prozess gegen den 48 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Peter S. und seine 79 Jahre alte Mutter Maria.Den aus 87745 Eppishausen kommenden Angeklagten wird vorgeworfen, das landwirtschaftliche Anwesen von Peter S. angezündet zu haben, um die Versicherungssumme zu erhalten.
Am 20.02.2019 schloss der Angeklagte eine Feuer- und Sturmversicherung für sein verpachtetes landwirtschaftliches Anwesen in Eppishausen ab. Aufgrund seiner desaströsen finanziellen Situation soll er mit seiner Mutter, der Angeklagten, vereinbart haben, dass sie den Hof anzündet, damit ihr Sohn die Versicherungsleistung erhält. In Ausübung dieses Plans soll die Angeklagte am 25.02.2019 gegen 1 Uhr Heu im neuen Stall des Anwesens angezündet haben, während ihr Sohn bereits am 24.02.2019 nach Ungarn gefahren war, um sich ein Alibi zu verschaffen. In der Folge geriet der Stall, in dem sich Tiere der Pächterfamilie S. befanden, in Vollbrand. Der Pächterin gelang es, bis auf ein Pferd, das verendete, ihre zum Teil verletzten Tiere aus dem Stall zu retten, obwohl während der Rettungsaktion das Dach bereits anfing einzustürzen. Sie zog sich hierbei glücklicherweise nur leichte Verletzungen zu. Obwohl es der Feuerwehr gelang, das Übergreifen des Brandes auf Wohngebäude zu verhindern, entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von ca. 500.000,-- EUR. Am 27.02.2019 machte der Angeklagte, der sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befindet, gegenüber der Versicherung den Brandschaden geltend. Aufgrund der gegen ihn gerichteten Ermittlungen kam es jedoch nicht zu einer Auszahlung.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten deswegen besonders schwere Brandstiftung, Körperverletzung und versuchten Betrug, dem Angeklagten Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung, Körperverletzung und versuchten Betrug vor.
Der Strafrahmen für besonders schwere Brandstiftung reicht von 5 – 15 Jahren
Die Angeklagten bestreiten den Tatvorwurf.
Für den umfangreichen Indizienprozess, zu dem im Moment 20 Zeugen und 2 Sachverständige geladen sind, sind Fortsetzungstermine am 02.12., 09.12., 10.12., 11.12., 13.12., 16.12. und 18.12.2019 jeweils um 8.30 Uhr vorgesehen.
Die Ironie des Schicksals in diesem und in vergleichbaren Fällen liegt darin, dass die sogenannte „warme Sanierung“, auch wenn sie dem Täter nicht nachgewiesen werden kann, nicht dazu führt, dass er die Versicherungsleistung zur freien Verwendung erhält, vielmehr muss das Geld zweckgebunden für die Wiedererrichtung bzw. Reparatur der beschädigten oder zerstörten Gebäude verwendet werden.