Pressemitteilung 6 vom 09.04.2019
Strafverfahren gegen Ingrid M.
Urteil im Berufungsverfahren
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Memmingen hat heute über die Berufung der Angeklagten Ingrid M. und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Memmingen entschieden.
Die inzwischen 85 Jahre alte Ingrid M., in den Medien oftmals als Oma Ingrid bezeichnet, war vom Amtsgericht Memmingen, nach zahlreichen einschlägigen Vorverurteilungen, zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt worden.
Gegen dieses Urteil haben die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Beide Berufungen wurden von der Strafkammer als unbegründet verworfen, d. h. die Entscheidung des Amtsgerichtes wurde bestätigt und aufrechterhalten.
Das Urteil der Strafkammer kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden, über das das Oberlandesgericht München zu entscheiden hat.