Pressemitteilung 3 vom 17.03.2020
Coronavirus SARS-CoV-2
Einschränkung des Dienstbetriebs
Beim Landgericht Memmingen wird im Einzelfall geprüft, welche Gerichtsverhandlungen und Gerichtstermine verschoben werden können. Es obliegt den Richterinnen und Richtern im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit, über die Durchführung von Sitzungen zu entscheiden.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelfall telefonisch, ob die Termine stattfinden.