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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 7 vom 15.04.2020

14-jährige Freiheitsstrafe gegen Sexualstraftäter rechtskräftig

Bundesgerichtshof verwirft Revision

Nach 5 Verhandlungstagen hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen im Oktober 2019 den eritreischen Staatsangehörigen Ali A. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Verurteilung lagen zahlreiche Straftaten, am schwerwiegendsten zwei Vergewaltigungen, innerhalb weniger Tage im Raum Egg an der Günz und Babenhausen zugrunde.
Neben der Verhängung der Freiheitsstrafe hat die Kammer ausgesprochen, dass eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt. Dies bedeutet, dass vor der vollständigen Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe (und damit vor einer Haftentlassung) durch das Gericht geprüft wird, ob von dem Angeklagten weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, durch welche die Opfer körperlich und seelisch schwer geschädigt werden. Ist dies der Fall, ordnet das Gericht nachträglich die Sicherungsverwahrung an. Der Verurteilte wird dann nicht in die Freiheit entlassen.

Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Mit Beschluss vom 31.03.2020 hat der BGH die Revision des Angeklagten als (offensichtlich) unbegründet verworfen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.