Pressemitteilung 3 vom 25.05.2021
Verhandlung in der Stadthalle Memmingen
Berufungstermin im Verfahren gegen den Fischertagsverein Memmingen e.V.
Entgegen der Ankündigung in der Pressemitteilung vom 25.03.2021 findet die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen den Fischertagsverein Memmingen e.V. am Mittwoch, den 23.06.2021 um 9 Uhr nicht im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen, sondern im Kleinen Saal der Stadthalle Memmingen, Platz der Deutschen Einheit 1 in 87700 Memmingen statt.
Die Berufungskammer geht aufgrund des bisherigen großen öffentlichen Interesses, welches sich in der Anmeldung zahlreicher, auch überregionaler Medienvertreter widerspiegelt, davon aus, dass das Corona bedingt verminderte Platzangebot im größten Sitzungssaal des Landgerichts Memmingen nicht ausreichen wird, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Um dies so weit wie möglich zu gewährleisten, hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz auf Antrag des Präsidenten des Landgerichts Konrad Beß, der auch zugleich Vorsitzender der zuständigen Berufungskammer ist, die Anmietung des Kleinen Saals in der Stadthalle in Memmingen genehmigt.
Um trotz des zu erwartenden überdurchschnittlichen Zuschaueraufkommens und den Anforderungen aufgrund des Infektionsschutzes einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf sicherzustellen, hat der Kammervorsitzende umfangreiche sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen. Diese sind der Pressemitteilung als Anlage (vgl. unten) beigefügt. Alle Beteiligten werden dringend gebeten, die Anordnungen zu befolgen.