Pressemitteilung 4 vom 15.06.2021
Prozessbeginn in Sicht, Akkreditierung erforderlich
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor der großen Strafkammer
Die Anklage gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (vgl. Pressemitteilung 1 / 2020 der Staatsanwaltschaft Memmingen vom 06.08.2020) wurde zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen die Angeklagten vor der 1. Strafkammer eröffnet. Zurzeit werden durch den Kammervorsitzenden, in Absprache mit den Verteidigern, unter Berücksichtigung der vorrangigen Behandlung von Haftsachen, Verhandlungstermine vereinbart. Die Kammer strebt einen Prozessbeginn im Herbst 2021 an.
Sobald die Termine feststehen, werden sie im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Aufgrund des zu erwartenden großen medialen Interesses ist es, insbesondere im Hinblick auf die Raumwahl, erforderlich, dass sich die Vertreter der Medien, die an der Hauptverhandlung teilnehmen möchten, bis spätestens 30.06.2021 bei der Pressestelle des Landgerichts Memmingen pressestelle@lg-mm.bayern.de anmelden.
Falls die Zahl der Anmeldungen, wovon das Gericht nicht ausgeht, die zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten übersteigen sollte, ist der Zeitpunkt der Anmeldung für deren Berücksichtigung maßgeblich.