Pressemitteilung 14 vom 16.09.2022
Öffentlichkeit für den Rest der Hauptverhandlung ausgeschlossen
Tötungsdelikt am Flughafen Memmingen
Im Verfahren gegen Denis G. und Angelina A., denen vorgeworfen wird die 16 Jahre alte Hannah W. am Flughafen Memmingerberg getötet zu haben, hat das Gericht in der Verhandlung am 15.09.2022 die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeschlossen.
Die Verteidiger der jugendlichen Angeklagten haben den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit für einzelne Verfahrensabschnitte, aber auch für die gesamte Verhandlung vor. Dies gilt insbesondere bei jugendlichen Angeklagten. Grundsätzlich ist bei diesen die Hauptverhandlung ohnehin nicht öffentlich, etwas anderes gilt aber dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Erwachsener mit angeklagt ist. Die Verteidiger haben unter anderem mit der schlechten psychischen Verfassung der Angeklagten argumentiert. Nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen im Termin und der Verlesung der Stellungnahme der Psychologin der Justizvollzugsanstalt, gab die Kammer dem Antrag, nach einer umfassenden Gesamtwürdigung der Situation, statt. Auch die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger des Mitangeklagten und die Nebenklagevertreterin traten dem Antrag nicht entgegen.
Damit ist die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf des Verfahrens, bis zu dessen Abschluss, also auch bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung, ausgeschlossen. Für Medienvertreter besteht damit auch nicht die Möglichkeit über die Pressestelle des Gerichts Informationen über den Verlauf der einzelnen Verhandlungstage zu erhalten.
Im Hinblick auf das große öffentliche Interesse und den Informationsanspruch der Medien und der Öffentlichkeit wird die Pressestelle des Landgerichts Memmingen nach der Urteilsverkündung jedoch den Verfahrensausgang bekannt geben. Falls möglich, wird die Pressestelle auch vorab den geplanten Termin für die Urteilsverkündung mitteilen.