Pressemitteilung 14 vom 04.10.2023
Verhandlung am Freitag nur gegen drei Angeklagte
Drittes Verfahren im sogenannten Tierschutzskandal
Wie in der Pressemitteilung Nr. 13 vom 25.09.2023 angekündigt, sollte am Freitag, den 06.10.2023 um 09:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte im dritten umfangreichen Verfahren des sogenannten Allgäuer Tierschutzskandals beginnen. Am Montag wurde jedoch das Verfahren gegen die beiden angeklagten Landwirte Franz und Martin E. und den Angeklagten Marcel H. abgetrennt, sodass am Freitag nur gegen die drei verbleibenden Angeklagten Ursula G., Merdan S. und Dejan M. verhandelt wird. Eine Verhandlung gegen alle sechs Angeklagten wäre am Freitag nicht möglich gewesen, da die beiden Verteidiger der angeklagten Landwirte vier mit dem Verfahren befasste Richter aus verschiedenen Gründen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt haben. Vor einer abschließenden Entscheidung über diesen Antrag hätten diese Richter, die geschäftsplanmäßig dafür vorgesehen sind, an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen dürfen. Die Entscheidung über die Befangenheitsanträge muss durch andere Richter erfolgen, die sich dafür erst, mit dem dafür erforderlichen Zeitaufwand, in die ihnen nicht bekannten Akten einarbeiten müssen.