Pressemitteilung 6 vom 09.06.2023
Große Strafkammer verhandelt gegen drei Landwirte
Zweites Verfahren im sogenannten Tierskandal beginnt
Am Montag, den 19.06.2023 um 13.30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 desLandgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer ein weiteresumfangreiches Verfahren gegen drei Landwirte aus Bad Grönenbach. Dem 67Jahre alten Georg Z. und seinen beiden 39 und 37 Jahre alten Söhnen Martin Z.und Michael Z. werden zahlreiche gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen§ 17 TierSchG zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahrenoder Geldstrafe bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erheblicheSchmerzen oder Leiden zufügt.
Die Angeklagten leiteten im Jahr 2019 gemeinsam einen landwirtschaftlichenBetrieb in Bad Grönenbach in dem Milchvieh, zum Zweck der Erzeugung vonMilch, gehalten wurde. Ihnen wird vorgeworfen, bei 32 behandlungsbedürftigenRindern nicht dafür gesorgt zu haben, dass diese durch einen Tierarzt behandeltoder, soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, notgetötet werden.Dadurch sollen die drei Angeklagten den Rindern länger anhaltende erheblicheSchmerzen und Leiden zugefügt haben. Dies sollen die Angeklagten erkannthaben, jedoch im Hinblick auf und zur Vermeidung des zu erwartenden zeitlichenund finanziellen Aufwands für eine konsequente Behandlung, billigend in Kaufgenommen haben.
Von den 32 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichen Zusammenhang zuihren Erkrankungen 18 geschlachtet und drei euthanasiert. Drei Tiere sindverendet.
Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung vor dem Landgerichtverhandelt.
Im Moment sind die folgenden weiteren Termine, voraussichtlich jeweils im Sitzungssaal 132 um 9.00 Uhr vorgesehen:
- Dienstag, 20.06.2023
- Montag, 26.06.2023
- Dienstag, 04.07.2023
- Mittwoch, 05.07.2023
- Donnerstag, 06.07.2023
- Dienstag, 11.07.2023