Pressemitteilung 8 vom 24.07.2023
Mach dein Handy nicht zur Waffe!
Staatliches Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Jakob Küner in Memmingen
Strafbare Inhalte auf Schülerhandys. Präsident Beß und Richter am Landgericht Dr. Kormann vom Landgericht Memmingen präsentierten eine Aufklärungskampagne beim Berufsbildungszentrum in Memmingen, um Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren zu schützen."
Präsident Beß und Richter am Landgericht Dr. Kormann wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. „Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen." Sie diskutierten (nach einer Begrüßung durch den Schulleiter Spitzner und die Klassenlehrerin Holländer) mit Schülerinnen und Schülern der Staatlichen Wirtschaftsschule und zeigten ein etwa zweiminütiges Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Für diese Kampagne konnte das Bayerische Staatsministerium der Justiz Falco Punch gewinnen, der mit heute über dreizehn Millionen Followern bei TikTok zu den bekanntesten deutschen Influencern zählt. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.
Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann. Flankiert wird das Video von einer eigenen Website. 'www.machdeinhandynichtzurwaffe.de'
Hintergrund:
Was ist strafbar?
Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor. Beispielsweise ist es strafbar,
- kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden,
- kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden,
- freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes, ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen,
- beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten,
- Sticker mit Hakenkreuzen und Hitler-Bildern zu versenden und rassistische (volksverhetzende) Parolen im Internet zu veröffentlichen.
„Strafbare Inhalte sollten sofort vom Handy gelöscht werden. Sonst mache man sich strafbar“, betonten Präsident Beß sowie Richter am Landgericht Dr. Kormann.
Zahlen:
Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist – unabhängig vom Tatort Schule – im Bereich Kinderpornografie bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1.373 im Jahr 2018 auf 4.139 im Jahr 2019, 7.643 im Jahr 2020, 14.528 im Jahr 2021 und auf 14.757 im Jahr 2022 gestiegen.
Alle Abgebildeten sowie die
Fotografin (Landgericht Memmingen) sind mit der Veröffentlichung des Fotos im
Rahmen der Presseberichterstattung einverstanden.
![BBZ Memmingen - Mach Dein Handy nicht zur Waffe! BBZ Memmingen - Mach Dein Handy nicht zur Waffe!](/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/memmingen/fittosize_730_0_91b2518c4273645a620fd31ff185e47d_bbz_memmingen_24072023.jpg)