Pressemitteilung 9 vom 03.08.2023
Verurteilungen rechtskräftig
Erstes Verfahren im sogenannten Tierskandal abgeschlossen
Das erste umfangreiche Verfahren im sogenannten Tierskandal ist rechtskräftig abgeschlossen.
Mit Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen vom 29.11.2022 wurde der 68 Jahre alte Johann Baptist H. wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein 25 Jahre alter Sohn Florian H. wurde aus demselben Grund, jedoch in zehn Fällen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Taten ereigneten sich auf den von den beiden Angeklagten, bei denen es sich um Vater und Sohn handelt, unter anderem in Bad Grönenbach unterhaltenen Milchviehbetrieben.
Beide Angeklagte haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Urteil wurde deswegen vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft. Da solche nicht vorlagen, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Angeklagten mit Beschluss vom 25.07.2023 als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig, sodass Florian H. seine unbedingte Freiheitsstrafe verbüßen muss.