Pressemitteilung 15 vom 05.11.2024
Bevorstehende Urteilsverkündung
Mordprozess gegen Christina T.
Im Verfahren gegen Christina T. (vgl. Pressemitteilung 8/2024 vom 03.05.2024), der vorgeworfen wird, ihren Ehemann ermordet zu haben, wurden am heutigen Sitzungstag alle Plädoyers gehalten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantrage eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was dazu führen würde, dass nicht, wie sonst vorgesehen, nach 15 Jahren überprüft wird, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Der Nebenklägervertreter hat sich diesem Antrag angeschlossen.
Die Verteidigerin und der Verteidiger der Angeklagten haben Freispruch beantragt.
Die Urteilsverkündung ist für den nächsten Termin
am Dienstag, den 12.11.2024 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal 132
vorgesehen.
Der Termin am 11.11.2024 wurde aufgehoben.