Pressemitteilung 16 vom 12.11.2024
Urteil verkündet
Mordprozess gegen Christina T.
Die Hauptverhandlung gegen Christina T. ist am heutigen 35. Sitzungstag, nach der Vernehmung von über 70 Zeugen und sechs Sachverständigen, mit der Verkündung des Urteils zu Ende gegangen.
Der Angeklagten lag zur Last, ihrem Mann am Nachmittag des 06.05.2023 in der gemeinsamen Wohnung in Memmingen unter einem Vorwand ein Schlafmittel verabreicht zu haben und danach mehrere Gegenstände in der Wohnung in Brand gesetzt zu haben, um dadurch ihren Ehemann zu töten und einen Unfall vorzutäuschen. Das Opfer verstarb tatsächlich an einer Rauchgasintoxikation. Das Ziel der Angeklagten soll es unter anderem gewesen sein, sich zu bereichern, was zum Tatvorwurf des (heimtückischem) Mordes führte (vgl. Pressemitteilung 8/2024 vom 03.05.2024).
Die große Strafkammer ist aufgrund einer umfassenden Gesamtschau und Bewertung des Ergebnisses der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gekommen, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt haben, wie der Vorsitzende Richter Bernhard Lang in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausführte.
Die Angeklagte ist deswegen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, das heißt, es wird nicht, wie sonst vorgesehen, nach 15 Jahren überprüft, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos hin.