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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 08.05.2024

Angeklagte legen Revision ein

Doppelmord in Altenstadt

Am 02. Mai 2024 hat die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen im Verfahren wegen der Tötung eines Ehepaars in Altenstadt die drei Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig befunden und verurteilt. Das angeklagte Ehepaarwurde jeweils wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der dritte Angeklagte erhielt wegen Beihilfe hierzu eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Alle drei Angeklagten haben zwischenzeitlich gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt.

Falls die Verteidiger der Angeklagten innerhalb der dafür vorgesehenen einmonatigen Frist die Revision begründen, wird der Bundesgerichtshof über sie entscheiden. Das Ausgangsurteil und das ihm zugrundeliegende Verfahren wird dabei ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft, das heißt, es findet keine erneute Beweisaufnahme (Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen etc.) statt. Der Bundesgerichtshof prüft damit etwa, ob das Ausgangsgericht die richtigen Gesetze (zum Beispiel, wenn ein Gesetz im maßgeblichen Zeitraum geändert wurde) zutreffend angewandt hat und die von ihm erhobenen Beweise fehlerfrei gewürdigt hat.

Falls das Revisionsgericht die Revision für begründet erachtet, wird das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung, durch eine andere Kammer, oder ein anderes Gericht, zurückverwiesen. In bestimmten gesetzlich geregelten Einzelfällen kann das Revisionsgericht aber auch selbst eine, das Verfahren damit abschließende, Entscheidung treffen.