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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 26.03.2025

Urteil rechtskräftig

Strafverfahren gegen ehemaligen Leiter des Maristeninternats

Das Urteil des Landgerichts Memmingen gegen Gerhard I., einen Ex-Frater des Maristenordens, der ab Juni 1966 das Maristenkolleg in Mindelheim leitete, ist rechtskräftig.

Der Angeklagte wurde in erster Instanz durch das Amtsgericht Memmingen wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vom Vorwurf des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde er freigesprochen. Gegen das Urteil haben die Staatsanwaltschaft und ein Nebenkläger, auf den sich der Teilfreispruch bezog, Berufung eingelegt.

Das Berufungsgericht, die fünfte Strafkammer (Jugendkammer) als Jugendschutzgericht des Landgerichts Memmingen, hat nach neun Hauptverhandlungstagen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständiger beide Berufungen als unbegründet verworfen. Der Rechtsbeistand des Nebenklägers sprach im Sitzungssaal, gegenüber Medienvertretern, von einem „schwarzen Tag für die bayerische Justiz“ und legte noch zu Protokoll sofort Revision ein.

Nachdem jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Revisionsanträge eingereicht wurden, wurde die Revision durch Beschluss des Landgerichts als unzulässig verworfen.

Nachdem innerhalb der dafür vorgesehenen Wochenfrist von den dagegen möglichen Anträgen kein Gebrauch gemacht wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

Das heißt, es bleibt beim Urteil des Amtsgerichts Memmingen, welches durch das Landgericht bestätigt wurde.