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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4 vom 28.03.2025

Verfahren gegen drei Landwirte beendet

Zweiter Komplex im sogenannten Tierskandal

Nach über 20 Verhandlungstagen wurde in der heutigen Sitzung der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen das Verfahren gegen drei Landwirte aus Bad Grönenbach eingestellt.

Den drei Angeklagten, Vater und zwei Söhne, lag zur Last, im Rahmen der Leitung eines Milchviehbetriebs, im Jahr 2019 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen zu haben, indem sie es unterlassen haben, für notwendige Behandlungen von erkrankten Tieren durch Tierärzte zu sorgen.

Aufgrund der Erkenntnisse aus der bisherigen, sehr umfangreichen Beweisaufnahme, es wurden zahlreiche Zeugen und Sachverständigen vernommen, ist die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tatvorwürfe nicht mit denjenigen vergleichbar sind, die im Rahmen des ersten Komplexes zur Verurteilung zweier Landwirte zu Freiheitsstrafen geführt haben.

Deswegen, aufgrund der bereits sehr langen Verfahrensdauer, und im Hinblick auf weitere Gesichtspunkte ist die Kammer im Rahmen einer Gesamtschau zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verfahrenseinstellung der Sach- und Rechtslage, so wie sie sich inzwischen darstellt, gerecht wird.

Mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen den älteren Angeklagten (Vater) unter der Auflage vorläufig eingestellt, dass er 5.000 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlt. Falls die Zahlung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgt, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Die angewandte Vorschrift, § 153 a Strafprozessordnung ermöglicht ein derartiges Vorgehen, wenn es geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Das Verfahren gegen die beiden Söhne wurde gemäß § 153 Strafprozessordnung ohne Auflage eingestellt.