Stellenangebote
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) für die Bewährungs- und Gerichtshilfe für das Landgericht Memmingen (50 % Teilzeit)
Gesucht wird ein/e Sozialarbeiter/in für die Bewährungs- und Gerichtshilfe beim Landgericht Memmingen, Dienstort: Memmingen, ggfls auch Illertissen und Neu-Ulm, ab sofort für die Dauer von 12 Monaten. Die Einstellung erfolgt zu 50 % der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer entsprechenden vollbeschäftigten Mitarbeiterin/Mitarbeiter. Die Verlängerung des zunächst befristeten Vertrags ist nicht ausgeschlossen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 15, Fallgruppe 2 TV-L.
Berufsbild
Hauptamtliche Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe
sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten
zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt der jeweiligen Landgerichtspräsidentin
bzw. dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.
Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe stehen den Verurteilten (Probanden) im Rahmen der Bewährungshilfe helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und mit diesen an der Verhinderung neuer Straftaten zu arbeiten. Hierbei vernetzen sich die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.
Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und
Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden.
Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das
Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen
müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.
Die Betreuung der Probanden und die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
Im Rahmen der Gerichtshilfe unterstützen die
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dabei, Haft zu vermeiden, und beraten
bei sozialen Problemen.
Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer
ist:
•der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in(FH) oder des
Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im
Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit. Berufserfahrung
in anderen (Sozial) berufen ist erwünscht.
• Des Weiteren sollen die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen
dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das
Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
- Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
- Nachweis der Verfassungstreue;
- Einhaltung der Altersgrenze(mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45.
Lebensjahres);
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes
Führungszeugnis(§ 30 a BZRG);
- gesundheitliche Eignung, insbesondere für die Tätigkeit im Außendienst (Nachweis
durch amtsärztliches Gutachten)
Ausschreibende Behörde
Landgericht Memmingen
Beschäftigungsbehörde bzw. -bereich
Landgericht Memmingen
Beschäftigungsort
Memmingen, evtl. Illertissen oder Neu-Ulm
Befristung
12 Monate
Ansprechpartner
Herr Hofmann, Tel.: 08331/105-103 oder 08331/105-106
Erbetene Bewerbungsunterlagen
Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen
Adresse für Bewerbungen
Der Präsident des Landgerichts Memmingen
-Verwaltung-
Hallhof 1+4
87700 Memmingen
Weitere ergänzende Angaben
Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im
Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein
besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.
Voraussichtlicher Besetzungszeitpunkt
ab sofort
Bewerbungsschluss
20.04.2025
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) für die Bewährungs- und Gerichtshilfe für das Landgericht Memmingen (Vollzeit)
Gesucht wird ein/e Sozialarbeiter/in für die
Bewährungs- und Gerichtshilfe in Vollzeit beim Landgericht Memmingen,
Dienstort: Illertissen, ggfls auch Memmingen und Neu-Ulm, ab sofort für die
Dauer von 12 Monaten. Die Verlängerung des zunächst befristeten Vertrags ist
nicht ausgeschlossen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 15, Fallgruppe 2 TV-L.
Berufsbild
Hauptamtliche Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in der Bewährungs- und
Gerichtshilfe sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den
Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt der jeweiligen
Landgerichtspräsidentin bzw. dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.
Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder
Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der
Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob
ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer
Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das
Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht
ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe
stehen den Verurteilten (Probanden) im Rahmen der Bewährungshilfe helfend und
betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur
Lebensbewältigung zu geben und mit diesen an der Verhinderung neuer Straftaten
zu arbeiten. Hierbei vernetzen sich die Bewährungshelferinnen und
Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung
von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden
der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich
ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.
Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.
Die Betreuung der Probanden und die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
Im Rahmen der Gerichtshilfe unterstützen die
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dabei, Haft zu vermeiden, und beraten
bei sozialen Problemen.
Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer
ist:
•der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in(FH)oder des Bachelorstudiengangs
Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im
Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit. Berufserfahrung
in anderen (Sozial-)Berufen ist erwünscht.
• Des Weiteren sollen die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen
dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das
Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
- Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
- Nachweis der Verfassungstreue;
- Einhaltung der Altersgrenze(mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45.
Lebensjahres);
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes
Führungszeugnis(§ 30 a BZRG);
- gesundheitliche Eignung, insbesondere für die Tätigkeit im Außendienst (Nachweis
durch amtsärztliches Gutachten)
Ausschreibende Behörde
Landgericht Memmingen
Beschäftigungsbehörde bzw. -bereich
Landgericht Memmingen
Beschäftigungsort
Illertissen, evtl. Memmingen oder Neu-Ulm
Teilzeitfähigkeit
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Befristung
12 Monate
Ansprechpartner
Herr Hofmann, Tel.: 08331/105-103
Erbetene Bewerbungsunterlagen
Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen
Adresse für Bewerbungen
Der Präsident des Landgerichts Memmingen
-Verwaltung-
Hallhof 1+4
87700 Memmingen
Weitere ergänzende Angaben
Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im
Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein
besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.
Voraussichtlicher Besetzungszeitpunkt
ab sofort
Bewerbungsschluss
20.04.2025
Berufe in der Justiz
Informationen zu den verschiedenen Berufen in der Justiz finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/
Informationen über das Auswahlverfahren für Justizfachwirte bzw. Rechtspfleger finden Sie hier: http://www.lpa.bayern.de/
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