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Landgericht Memmingen

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Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) für die Bewährungs- und Gerichtshilfe für das Landgericht Memmingen (50 % Teilzeit)

Gesucht wird ein/e Sozialarbeiter/in für die Bewährungs- und Gerichtshilfe beim Landgericht Memmingen, Dienstort: Memmingen, ggfls auch Illertissen und Neu-Ulm, ab sofort für die Dauer von 12 Monaten. Die Einstellung erfolgt zu 50 % der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/einer entsprechenden vollbeschäftigten Mitarbeiterin/Mitarbeiter. Die Verlängerung des zunächst befristeten Vertrags ist nicht  ausgeschlossen.

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 15, Fallgruppe 2 TV-L.

Berufsbild

Hauptamtliche Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt der jeweiligen Landgerichtspräsidentin bzw. dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.

Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe stehen den Verurteilten (Probanden) im Rahmen der Bewährungshilfe helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und mit diesen an der Verhinderung neuer Straftaten zu arbeiten. Hierbei vernetzen sich die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.

Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.

Die Betreuung der Probanden und die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.

Im Rahmen der Gerichtshilfe unterstützen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dabei, Haft zu vermeiden, und beraten bei sozialen Problemen.

Einstellungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer ist:

•der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in(FH) oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit. Berufserfahrung in anderen (Sozial) berufen ist erwünscht.

• Des Weiteren sollen die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
- Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
- Nachweis der Verfassungstreue;
- Einhaltung der Altersgrenze(mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45.
Lebensjahres);
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes
Führungszeugnis(§ 30 a BZRG);
- gesundheitliche Eignung, insbesondere für die Tätigkeit im Außendienst (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)

Ausschreibende Behörde

Landgericht Memmingen


Beschäftigungsbehörde bzw. -bereich

Landgericht Memmingen

 

Beschäftigungsort

Memmingen, evtl. Illertissen oder Neu-Ulm

 

Befristung

12 Monate

 

Ansprechpartner

Herr Hofmann, Tel.: 08331/105-103 oder 08331/105-106

 

Erbetene Bewerbungsunterlagen

Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen

 

Adresse für Bewerbungen

Der Präsident des Landgerichts Memmingen
-Verwaltung-
Hallhof 1+4
87700 Memmingen

 

Weitere ergänzende Angaben

Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.

 

Voraussichtlicher Besetzungszeitpunkt

ab sofort

 

Bewerbungsschluss

20.04.2025


Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) für die Bewährungs- und Gerichtshilfe für das Landgericht Memmingen (Vollzeit)

Gesucht wird ein/e Sozialarbeiter/in für die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Vollzeit beim Landgericht Memmingen, Dienstort: Illertissen, ggfls auch Memmingen und Neu-Ulm, ab sofort für die Dauer von 12 Monaten. Die Verlängerung des zunächst befristeten Vertrags ist nicht ausgeschlossen.

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 15, Fallgruppe 2 TV-L.

Berufsbild

Hauptamtliche Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt der jeweiligen Landgerichtspräsidentin bzw. dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.

Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe stehen den Verurteilten (Probanden) im Rahmen der Bewährungshilfe helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und mit diesen an der Verhinderung neuer Straftaten zu arbeiten. Hierbei vernetzen sich die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.

Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.

Die Betreuung der Probanden und die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.

Im Rahmen der Gerichtshilfe unterstützen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dabei, Haft zu vermeiden, und beraten bei sozialen Problemen.

Einstellungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer ist:


•der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in(FH)oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit. Berufserfahrung in anderen (Sozial-)Berufen ist erwünscht.

• Des Weiteren sollen die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
- Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
- Nachweis der Verfassungstreue;
- Einhaltung der Altersgrenze(mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45.
Lebensjahres);
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes
Führungszeugnis(§ 30 a BZRG);
- gesundheitliche Eignung, insbesondere für die Tätigkeit im Außendienst (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)

Ausschreibende Behörde

Landgericht Memmingen

 

Beschäftigungsbehörde bzw. -bereich

Landgericht Memmingen

 

Beschäftigungsort

Illertissen, evtl. Memmingen oder Neu-Ulm

 

Teilzeitfähigkeit

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Befristung

12 Monate

 

Ansprechpartner

Herr Hofmann, Tel.: 08331/105-103

 

Erbetene Bewerbungsunterlagen

Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen

 

Adresse für Bewerbungen

Der Präsident des Landgerichts Memmingen
-Verwaltung-
Hallhof 1+4
87700 Memmingen

 

Weitere ergänzende Angaben

Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.

 

Voraussichtlicher Besetzungszeitpunkt

ab sofort

 

Bewerbungsschluss

20.04.2025

Berufe in der Justiz

Informationen zu den verschiedenen Berufen in der Justiz finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/

Informationen über das Auswahlverfahren für Justizfachwirte bzw. Rechtspfleger finden Sie hier: http://www.lpa.bayern.de/

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