Geldwäscheaufsicht
Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern - das ist das
Anliegen des Geldwäschegesetzes (GwG). Auch bayerische Notarinnen und
Notare stehen hierbei in der Pflicht! Schon aufgrund der Vertraulichkeit
des notariellen Mandats besteht die Gefahr, dass Notarinnen und Notare
ggf. gutgläubig veranlasst werden, beispielsweise Gewinne aus schweren
Straftaten zu waschen oder terroristische Zwecke zu unterstützen.
Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen und per Post,
per E-Mail (geldwaeschepraevention@lg-m1.bayern.de) oder telefonisch
(089/5597-3185) abgegeben werden. Schriftliche Mitteilungen sind an
folgende Anschrift zu richten:
Landgericht München I
Präsidialabteilung
Postfach
80316 München.