Bewährungshilfe
Aufgaben
Der Bewährungshilfe sind Personen unterstellt, bei denen eine Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Durch diese Aussetzung bietet das Gericht Straftätern die Chance, zu beweisen, dass sie künftig keine Straftaten mehr begehen werden.
Für Personen, die nach dem JGG verurteilt wurden, ist die Bestellung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers obligatorisch. In den übrigen Bewährungsfällen entscheidet das Gericht, ob eine Bewährungshilfeunterstellung erfolgt. Darüber hinaus unterstehen Probanden im Rahmen von Führungsaufsicht stets der Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe, etwa nach Vollverbüßung einer längeren Haftstrafe, bei Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (Unterbringung im Maßregelvollzug) oder nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung.
Die Bewährungshilfe übernimmt dabei eine Doppelfunktion von Hilfe und Kontrolle. In regelmäßigen Gesprächen erfahren Probanden konkrete Hilfe, die sie in der Zeit der Bewährung oder Führungsaufsicht, aber auch danach unterstützen soll.
Darüber hinaus hat die Bewährungshilfe auch den gesetzlichen Auftrag, die Erfüllung von Auflagen und Weisungen zu überwachen und dem Gericht in regelmäßigen Abständen Bericht über die Lebensführung der Probanden zu erstatten.
Praktische Arbeit
Die Bewährungshilfe hat zum Ziel, Probanden zu befähigen, ihr Verhalten dahingehend zu ändern, dass sie künftig ein straffreies Leben führen können. Dies erfolgt durch Unterstützung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Termine mit der Bewährungshilfe finden regelmäßig in den Büros der beiden Dienststellen in München und Weilheim, in verschiedenen Außensprechstellen oder auch im Rahmen von Hausbesuchen statt.
Oberstes Ziel ist die künftige Straffreiheit von Probanden, weshalb die Hintergründe der Straffälligkeit aufgearbeitet und daraus Konsequenzen für die weitere Lebensführung erarbeitet werden. Bewährungshelfer unterstützen Probanden aktiv bei der Resozialisierung, indem sie in der gemeinsamen Arbeit eine Veränderungsmotivation und prosoziale Verhaltensveränderungen fördern.
Die Bewährungshilfe bietet Hilfe und Unterstützung bei akuten Problemlagen, zum Beispiel bei Wohnungs- und Arbeitsproblemen, bei Schulden, bei Problemen im Umgang mit Behörden, bei Konflikten mit dem Umfeld oder Sucht, und vermittelt bei Bedarf an spezialisierte Anlaufstellen. Parallel kontrollieren Bewährungshelfer, ob Probanden den regelmäßigen Kontakt zu ihnen halten, ob Auflagen und Weisungen eingehalten werden und ob die Straffreiheit anhält. Sie bieten Unterstützung bei der Erfüllung der Auflagen und Weisungen an, berichten dem Gericht über deren Einhaltung sowie über die Lebensführung. In neuen Strafverfahren berichten sie zum Bewährungsverlauf und nehmen Stellung zur Sozialprognose. Kontaktverstöße gegenüber der Bewährungshilfe können ebenso wie neue Straftaten oder Verstöße gegen Auflagen und Weisungen dazu führen, dass die Bewährung widerrufen wird.
Die Arbeit der Bewährungshilfe findet vorwiegend im Rahmen von Einzelfallarbeit statt. Darüber hinaus bestehen beim Landgericht München II verschiedene Gruppen- und Projekttätigkeiten, zum Beispiel das Projekt Phönix für Gewaltstraftäter oder das Lernprogramm DoIt© (Deliktorientiertes Interventionsprogramm).
Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer"
Der Erklärfilm über das Berufsbild einer Bewährungshelferin bzw. eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.
Der Film ist mit englischen und arabischen Untertiteln abrufbar.
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/
Kontakt Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen
Dienststelle München
Geschäftsstelle: 089/5597 - 2701, - 2702 oder - 3045
Bewährungshelfer:
• Bichler, Julia
Tel: 089/5597-2714, E-Mail: julia.bichler@lg-m2.bayern.de
• Breumair, Katharina
Tel: 089/5597-2710, E-Mail: katharina.breumair@lg-m2.bayern.de
• Bürchner Tobias
Tel: 089/5597-2860, E-Mail: tobias.buerchner@lg-m2.bayern.de
• Fink, Joachim
Tel: 089/5597-2785, E-Mail: joachim.fink@lg-m2.bayern.de
• Frank, Christopher
Tel: 089/5597-2733, E-Mail: christopher.frank@lg-m2.bayern.de
• Göbhardt, Verena
Tel: 089/5597-2707, E-Mail: verena.goebhardt@lg-m2.bayern.de
• Graf, Johanna
Tel: 089/5597-1330, E-Mail: johanna.graf@lg-m2.bayern.de
• Hackbarth, Oliver
Tel: 089/5597-2709, E-Mail: oliver.hackbarth@lg-m2.bayern.de
• Mahl, Tobias
Tel: 089/5597-2735, E-Mail: tobias.mahl@lg-m2.bayern.de
• Müller-Hoffmann, Silke
Tel: 089/5597-2725; E-Mail: silke.mueller-hoffmann@lg-m2.bayern.de
• Oel-Witti, Teresa
Tel: 089/5597-2711; E-Mail: teresa.oel-witti@lg-m2.bayern.de
• Schütz, Werner
Tel: 089/5597-2705, E-Mail: werner.schuetz@lg-m2.bayern.de
• Sucstorf, Amber
Tel: 089/5597-1363, E-Mail: amber.sucstorf@lg-m2.bayern.de
• Vogel, Ines
Tel: 089/5597-2736, E-Mail: ines.vogel@lg-m2.bayern.de
• Wagner, Hanna
Tel: 089/5597-1959, E-Mail: hanna.wagner@lg-m2.bayern.de
Zentrales Telefax: 09621 / 96241 - 3994
Dienststelle Weilheim
Geschäftsstelle: 0881/998-601
Bewährungshelfer:
• Alton, David
Tel: 0881/998-606, E-Mail: david.alton@lg-m2.bayern.de
• Feldl, Dorothea
Tel: 0881/998-605, E-Mail: dorothea.feldl@lg-m2.bayern.de
• Schubert, Griseldis
Tel: 0881/998-602, E-Mail: griseldis.schubert@lg-m2.bayern.de
• Seeholzer, Robert
Tel: 0881/998-604, E-Mail: robert.seeholzer@lg-m2.bayern.de
• Skhiri, David
Tel: 0881/998-609, E-Mail: david.skhiri@lg-m2.bayern.de
• Wittmann, Andreas
Tel: 0881/998-603, E-Mail: andreas.wittmann@lg-m2.bayern.de
Zentrales Telefax: 09621 / 96241 - 3995