Pressemitteilung 8 vom 18.07.2023
Mitteilung eines Verkündungstermins in der Rechtssache 14 O 3190/22 Pre
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München II am 18. Juli 2023 (Az. 14 O 3190/22 Pre) ist für die Beklagte niemand erschienen. Die zuständige Einzelrichterin hat deshalb im Termin angekündigt, die Schlüssigkeit der im Termin gestellten Anträge zu überprüfen, und einen Verkündungstermin auf den 25. Juli 2023 um 09:55 Uhr bestimmt. Der Kläger hatte unmittelbar vor dem Termin seine Klageanträge auf Hinweis des Gerichts noch einmal angepasst. Er beantragte zuletzt allein die Unterlassung verschiedener Äußerungen der Beklagten über ihn in im Internet abrufbaren Podcasts und Blogbeiträgen der Beklagten, außerdem eine billige Entschädigung in Geld und den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Die Klage steht im Zusammenhang mit Beiträgen des Klägers anlässlich der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021, die die Beklagte kommentiert hatte. Der Kläger wirft der Beklagten unter anderem eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch) und falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch) vor. Seinen Unterlassungsanspruch stützt er auf § 1004 Absatz Satz 2 und § 823 Absatz 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch; seinen Schmerzensgeldanspruch stützt er auf § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht Dr. Kürten