Pressemitteilung 3 vom 10.09.2024
Eishockeyspieler verklagt Gegner
Die Pressestelle weist darauf hin, dass unter dem Aktenzeichen 12 O 2811/24 beim Landgericht München II die Klage eines ehemaligen professionellen Eishockeyspielers rechtshängig ist. Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorfall am 3. Februar 2023 im Rahmen eines professionellen Oberliga-Eishockeyspiels, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Beklagte ist ein gegnerischer Spieler.
Der Kläger beantragt mit seiner Klage vom 24. Juli 2024, den Beklagten zu verurteilen, ein angemessenes Schmerzensgeld, „jedoch nicht unter 650.000 €“, zu bezahlen, sowie die Feststellung, „dass der Beklagte dem Kläger sämtlichen materiellen Schaden aus dem Unfall vom 03.02.2023 zu bezahlen hat, […]“. Den Streitwert für den Feststellungsantrag beziffert der Kläger mit 172.000 €. Weil die eingeklagten Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten streitwertirrelevant sind, beträgt der Streitwert für das Verfahren insgesamt 822.000 €.
Es liegt eine Verteidigungsanzeige und ein Klageabweisungsantrag des Beklagten vor.
Die Klageerwiderungsfrist läuft noch.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Dr. Kürten, Pressesprecherin