Pressemitteilung 6 vom 12.11.2024
Update: Eishockeyspieler verklagt Gegner / Verweisung an das Arbeitsgericht
Das Landgericht München II hat mit Beschluss vom 6. November 2024 den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Arbeitsgericht München verwiesen.
Die Entscheidung beruht auf §§ 13, 17a Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass beide Parteien als Profieishockeyspieler Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz sind. Für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 9 Arbeitsgerichtsgesetz bei bürgerlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus unerlaubter Handlung ist Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis wesentlich für die Entstehung der schadensstiftenden Handlung war. Dies sei der Fall, da zur Kerntätigkeit eines Profieishockeyspielers die Teilnahme mit der Mannschaft an den Ligaspielen gehört, bei dessen Ausübung es zur behaupteten schadensstiftenden Handlung kam.
Die Parteien können gegen den Beschluss Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen.
Landgericht München II, Az. 12 O 2811/24
Verfasserin der Pressemitteilung:
Dr. Andrea Kürten, Pressesprecherin